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Informationen zum Steuerrecht

23.10.2020: Wachstumsoffensive des Landes Tirol / Konjunkturoffensive 2020

Parallel zur Investitionsprämie des Bundes kann bis 31.12.2020 auch die Wachstumsoffensive des Landes Tirol für Kleinstbetriebe beantragt werden. Lesen Sie mehr…

Zielsetzung:

Mit der Wachstumsoffensive für Kleinstbetriebe sollen Anreize geschaffen werden, damit Investitionen im Rahmen der Konjunkturoffensive umgesetzt werden. Förderungswürdig im Rahmen der Wachstumsoffensive für Kleinstbetriebe sind Investitionsvorhaben, die eine Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zum Ziel haben.

Wer wird gefördert?

Förderungsnehmer können nur Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, die entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind:

  • erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.)
  • Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH
  • Sprengmittelhändler
  • Buchhalter/Bilanzbuchhalter/Personalverrechner
  • Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol

Definition Kleinstunternehmer:

Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz EUR 2 Mio. nicht überschreitet.

Was wird gefördert?

  • bauliche und maschinelle Erweiterungen und/oder Verbesserungen der betrieblichen Infrastruktur
  • Erzeugung neuer oder verbesserter Produkte und Erbringung neuer oder verbesserter Dienstleistungen
  • Investitionen in Tourismus- und Freizeitwirtschaft zur Saisonverlängerung, Gewinnung neuer Zielgruppen sowie Qualitätsverbesserungen

Art und Ausmaß der Förderung:

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt höchstens 10 % der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens EUR 5.000,00 betragen; die Förderungsbemessungsgrundlage ist aber mit maximal EUR 100.000,00 begrenzt.

Eine Kombination mit anderen Zuschussförderungen im Rahmen des Wirtschaftsförderungsprogrammes des Landes Tirol ist ausgeschlossen.

ACHTUNG: Die Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, wobei die Antragstellung auch online erfolgen kann:

https://portal.tirol.gv.at/FormsWeb/fr/tirol/176/new?empfaengerGvOuId=AT:L7:LVN:114200

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/wirtschaftsfoerderungsprogramm/wachstumsoffensive/

 

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 23.10.2020

 

Artikel der Ausgabe Herbst 2020

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