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Informationen zum Steuerrecht

23.10.2020: Privatvermieterförderung des Landes Tirol

Bis zum 31.12.2020 können private Gästezimmervermieter bzw. kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe beim Land Tirol eine Privatvermieterförderung für diverse Maßnahmen beantragen. Lesen Sie mehr…

Vorgesehene Maßnahmen im Rahmen der Privatvermieterförderung:

  • Verdoppelung der nicht rückzahlbaren Einmalprämien
  • Verdoppelung der Förderungssätze für die Errichtung/Einrichtung eines Wellness- und/oder Freizeitbereiches bzw. die Errichtung eines absperrbaren Schi-/Radkellers, etc.
  • Verdoppelung der Prämie für die erstmalige Klassifizierung/Höherqualifizierung von Privatvermietern oder kleinen gewerblichen Beherbergungsbetrieben.

Zielsetzung:

Qualitative Verbesserung von privaten und kleinen gewerblichen Gästebeherbergungseinrichtungen.

Förderungsempfänger:

Vermieter von privaten Gästezimmern mit höchstens zehn Betten oder Vermieter von maximal drei privaten Ferienwohnungen bis maximal zehn Gästebetten. Bei Kombination beider Vermietungsarten beträgt die Obergrenze ebenfalls höchstens 10 Gästebetten. Weiters sind Betreiber kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe mit maximal 30 Betten antragsberechtigt. Die zu verbessernden Gästezimmer oder Ferienwohnungen müssen seit mindestens zehn Jahren vermietet worden sein.

Was wird gefördert?

  • die Verbesserung des Sanitärkomforts bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen,
  • die Errichtung und die Einrichtung von Frühstücks- und Aufenthaltsräumen,
  • der Umbau von bestehenden Gästezimmern zu Ferienwohnungen,
  • die Errichtung und die Einrichtung eines Wellness- und/oder Freizeitbereiches,
  • die Neuausstattung bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen,
  • die Adaptierung bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen zu barrierefreien Unterkünften.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird je nach Schwerpunkt entweder als Pauschalsatz oder in Form eines Prozentsatzes der anrechenbaren Investitionskosten gewährt.

 

Zuständige Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung sind Herr Stefan Prader und Frau Sarah Geir.

ACHTUNG: Die Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, wobei die Antragstellung auch online erfolgen kann:

https://portal.tirol.gv.at/FormsWeb/fr/tirol/103/new?empfaengerGvOuId=AT:L7:LVN:114200

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/wirtschaftsfoerderungsprogramm/privatvermieterfoerderung/

 

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 23.10.2020

 

Artikel der Ausgabe Herbst 2020

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