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18.09.2020: SHORTFACTS: Fixkostenzuschuss II – Verschiebung der Antragsannahme – Genehmigung der EU-Kommission noch offen!

Rund um die von der Bundesregierung gewollte Verlängerung und Erweiterung des Fixkostenzuschusses II für von der Coronakrise betroffene Firmen sind die Wogen mit der EU-Kommission hochgegangen. Lesen Sie mehr...

Das Bundesministerium für Finanzen hat informiert, dass aufgrund der noch nicht erfolgten Freigabe des Fixkostenzuschuss Phase II („Fixkostenzuschuss II“) durch die EU-Kommission, der Start der Antragsannahme nicht wie geplant am 16.09.2020 beginnen konnte. Aus derzeitiger Sicht rechnet das Finanzministerium mit einer Verschiebung um zumindest eine Woche.

Ursprünglich war vorgesehen, dass der Fixkostenzuschuss II ab 16.09.2020 (und bis 31.08.2021) beantragt werden kann. Laut Medienberichten bestehen noch europarechtliche Bedenken dazu. Die EU-Kommission hinterfragt die Höhe der möglichen Zuschüsse und auch die 2021 betreffenden Zeiträume.

 

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 18.09.2020

Artikel der Ausgabe Herbst 2020

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