Illmer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Social Media

Inhalt

Lupe

Sofern eine Urkunde nicht alle Rechnungsmerkmale im Sinne des § 11 UStG enthält, gilt sie nicht als Rechnung und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. VwGH, 21.12.2010, 2009/15/0091). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist ein Vorsteuerabzug zu versagen, wenn der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung in der Rechnung nicht angeführt ist (vgl. VwGH 29.07.2010, 2010/15/0072, mwN).

Der VwGH akzeptiert auch nicht den Umstand, dass aus dem übrigen Sachverhalt – welcher auf der „Rechnung“ ersichtlich ist – hervorgeht, dass ein Unternehmer die in Rechnung gestellte Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht hat. Der Tag der Lieferung muss exakt angegeben werden, damit dem Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug zusteht. Dies stehe auch im Einklang mit unionsrechtlichen Vorgaben, so der VwGH (E 29.7.2010, 2010/15/0072).

Illmer und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Bruggfeldstraße 15 6500 Landeck Österreich work +43544262560 cell +436644217595 fax +4354426256023 http:/www.illmerpartner.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369