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Informationen zum Steuerrecht

Gewinnfreibetrag – Steuern sparen durch Ankauf von Wohnbauanleihen

Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit) können von ihrem laufenden Gewinn 13 % (innerhalb von Höchstgrenzen) als Gewinnfreibetrag abziehen, unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermitteln. Für Gewinne über EUR 30.000,00 müssen jedoch Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter oder Wohnbauanleihen getätigt werden, um den Freibetrag höchstmöglich ausnützen zu können. Wir möchten Ihnen heute einige interessante Hinweise zur Investitionsmöglichkeit in Wohnbauanleihen übermitteln. Lesen Sie mehr …

Für alle Unternehmer (natürlicher Personen), deren Wirtschaftsjahr nach dem 30. Juni 2014 endet, besteht nur mehr die Möglichkeit (sofern nicht ausreichende Investitionen in begünstigte körperliche Wirtschaftsgüter getätigt wurden) Investitionen in Wohnbauanleihen zu tätigen, um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ausnützen zu können. Bekannter Maßen ist die Rendite einer Wohnbauanleihe eher als gering einzustufen, steht doch der Aspekt der Sicherheit der Anlage eindeutig im Vordergrund. Das Geld aus der Anleihe fließt ausschließlich in den Wohnbau (und die Sanierung) und wird gemeinnützigen Bauträgern zur Verfügung gestellt. Ziel einer solchen Anleihe ist es, erschwinglichen Wohnraum zu schaffen.

Das AbgÄG 2014 hat nunmehr jedoch eine Überraschung parat. Zur Ausnutzung des Gewinnfreibetrages können nicht nur österreichische Wohnbauanleihen gekauft werden, sondern sind auch Käufe von Wertpapieren „vergleichbarer“ Aktiengesellschaften mit dem Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, mit dem ein umfassendes Amtshilfeabkommen mit Österreich besteht, zulässig. Somit können Sie auch in Wohnbauanleihen aus z.Bsp. Deutschland, Griechenland oder sogar Mexiko, USA oder Saudi-Arabien (mit diesen Staaten besteht ein umfassendes Amtshilfeabkommen) ankaufen und den Gewinnfreibetrag optimal ausnützen!

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

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