Informationen zum Steuerrecht
Versand von Vorauszahlungsbenachrichtigungen
Sie erhalten zwar nach wie vor die Benachrichtigungen per Post, allerdings ist nur mehr ein Hinweis auf die elektronische Zahlung (unter Angabe der Abgabenkontonummer und des BIC bzw. IBAN) enthalten. Bitte legen Sie daher besonderes Augenmerk auf die Benachrichtigung, da am 15. Februar die Vorauszahlung zur Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) fällig wird.
Zur Veranschaulichung haben wir Ihnen ein Beispiel beigefügt:
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