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Informationen zum Steuerrecht

Digitale Signatur für Registrierkasse ab 1.1.2017

Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes kommt nunmehr klar zum Ausdruck, dass die Registrierkassenpflicht rechtmäßig und somit verfassungskonform ist. Je nach Voranmeldungszeitraum ist somit (frühestens) ab 1.5. (monatlich) bzw. 1.7.2016 (vierteljährlich) eine Registrierkasse verpflichtend zu verwenden (vgl. Ausnahmen in früheren News), es sei denn, dass der Umsatz im ersten Voranmeldungszeitraum weniger als EUR 15.000,-- bzw. weniger als EUR 7.500,-- in bar betragen hat. Parallel dazu sind weitere Schritte in der Einführung zu beachten. Wir möchten Sie heute auf diese weiteren Schritte, u.a. ab dem Jahr 2017 (digitale Signatur) hinweisen und Ihnen einen möglichen Fahrplan zur Umsetzung zur Seite stellen. Lesen Sie mehr …

Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) des Bundesministeriums für Finanzen schreibt vor, dass jeder Barbeleg ab 01.01.2017 digital signiert werden muss. Dazu dürfen ausschließlich Zertifikate von akkreditierten Zertifizierungsdienstanbietern (z.B. A-Trust GmbH oder e-commerce monitoring GmbH) verwendet werden.

Wie schaut das Signaturzertifikat aus?

Das Signaturzertifikat ist nichts anderes, als eine „Smartcard“, mit welcher die Barbelege digital signiert werden können. Bei der Bestellung des Signaturzertifikats müssen Sie Ihre UID-Nummer (oder Steuernummer) bekannt geben, damit die Signatur ganz speziell für Sie erstellt werden kann bzw. gültig ist.

Die Smartcard von der Firma A-Trust schaut beispielsweise wie folgt aus:

Card

Je nach technischer Ausgestaltung Ihrer Registrierkasse bzw. EDV-Anlage bedarf es allenfalls eines Lesegerätes.

Wie wird die neue Registrierkassensicherheitsverordnung erfüllt?

Die Seriennummer Ihres Signaturzertifikats, welches Sie beim Zertifizierungsdienstanbieter (z.B. A-Trust GmbH oder e-commerce monitoring GmbH) erhalten, muss von Ihnen oder von uns als Ihr Steuerberater bei FinanzOnline gemeldet werden. Diesbezüglich stellt FinanzOnline die dafür notwendigen Voraussetzungen ab 01.07.2016 bereit. Mit der Meldung Ihrer Seriennummer (vom Signaturzertifikat), Ihrer Kassenidentifikationsnummer (von Ihrer Registrierkasse oder von Ihrem EDV-Programm, welches die Registrierkasse ersetzt) und der Art der Sicherheitseinrichtung nimmt FinanzOnline Ihre Registrierung in der „Datenbank über Sicherheitseinrichtungen für die Registrierkassen” vor.

WICHTIG: Bei der Umstellung auf signierte Kassenbons muss ein Startbeleg erstellt werden. Bitte bewahren Sie den Startbeleg gut auf. Es gelten dieselben Aufbewahrungsfristen wie für Ihre restlichen Belege, derzeit zumindest sieben Jahre.

EMPFEHLUNG: Stellen Sie bereits in der zweiten Jahreshälfte 2016, also rechtzeitig, auf signierte Kassenbons um, denn eine Umstellung zum Stichtag 1.1.2017 birgt das Risiko, dass zu viele Registrierkassen-Benutzer die FinanzOnline Seite blockieren bzw. technische Komplikationen die rechtzeitige Inbetriebnahme verhindern.

Fahrplan, damit Sie problemlos ins Jahr 2017 gelangen:

  1. Beantragung des Signaturzertifikats (= Smartcard) noch im Jahr 2016 (z.B. bei A-Trust GmbH oder bei e-commerce monitoring GmbH)
  2. Alsdann Kauf eines Lesegerätes (zur Verwendung des Signaturzertifikats/Smartcard)
  3. Meldung via FinanzOnline
  4. Im Anschluss Umstellung auf signierte Belege

WICHTIG – um hinsichtlich der digitalen Signatur problemlos ins Jahr 2017 zu gelangen, empfehlen wir Ihnen, die obig angeführten Schritte rechtzeitig mit Ihrem Registrierkassenhersteller bzw. EDV-Programmbetreuer und unserer Kanzlei genau abzustimmen! (Beispielsweise werden oftmals mobile Lösungen der Smartcard vorgezogen; weiters ist nicht jede Registrierkasse bzw. jedes Computerprogramm mit jedem Lesegerät kompatibel!). Gerne sind wir Ihnen bei der Registrierung via FinanzOnline behilflich.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 08.04.2016

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