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Informationen zum Steuerrecht

Checkliste für den laufenden Betrieb ihrer Registrierkasse

Anbei dürfen wir Ihnen einige Informationen hinsichtlich des laufenden Betriebes ihrer Registrierkasse übermitteln. Lesen Sie mehr …

  1. Monatsbelege

Zum Ende jedes Monats muss ein signierter Kontrollbeleg erstellt werden. Dieser weist den Betrag 0 auf.

  1. Jahresbeleg

Auch zum Jahresende ist ein signierter Kontrollbeleg zu erstellen. Der Jahresbeleg (= Monatsbeleg für Dezember) ist zusätzlich auszudrucken, aufzubewahren und mittels BMF Belegcheck-App (https://www.bmf.gv.at/kampagnen/unsere-Apps.html) auf Ihrem Smartphone zu prüfen. Auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr gilt der Dezemberbeleg als Jahresbeleg.

  1. Datensicherung

Das vollständige Datenerfassungsprotokoll Ihrer Registrierkasse muss zumindest quartalsweise auf einem externen Datenträger gesichert und sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

  1. Defekt oder Verlust der Signaturkarte

Sollte ihre Signaturkarte defekt sein oder verloren gehen, müssen nach Möglichkeit die Geschäftsfälle auf einer anderen Registrierkasse mit funktionierender Signaturkarte erfasst werden.

Sollte dies nicht möglich sein, kann die Registrierkasse ohne Signaturkarte weiterbenutzt werden, jedoch muss auf den Belegen der Hinweis „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“ angebracht werden (den Hinweis kann die Registrierkasse in der Regel selbst erstellen). Nach Inbetriebnahme der neuen Signaturkarte und deren Registrierung über FinanzOnline muss über sämtliche Geschäftsvorfälle während des Ausfallzeitraums ein signierter Sammelbeleg erstellt werden. Dauert der Ausfall der Signaturkarte länger als 48 Stunden muss dies binnen einer Woche über FinanzOnline gemeldet werden.

  1. Ausfall, Verlust oder Diebstahl der Registrierkasse

Falls die Möglichkeit besteht, müssen bei Ausfall oder Verlust der Registrierkasse die Geschäftsvorfälle auf einer anderen Registrierkasse erfasst werden. Wenn dies nicht möglich ist, müssen händische Belege erstellt werden. Kann die Registrierkasse repariert werden und die aufgezeichneten Daten wurden nicht beschädigt, kann die Registrierkasse nach Fehlerbehebung wieder in Betrieb genommen werden. Ist eine Reparatur nicht möglich oder das Datenerfassungsprotokoll wurde beschädigt, müssen die Daten gesichert und die Registrierkasse außer Betrieb genommen werden.

Dauert der Ausfall der Registrierkasse länger als 48 Stunden muss dies binnen einer Woche über FinanzOnline gemeldet werden. Vor dem laufenden Betrieb der reparierten oder neuen Registrierkasse müssen sämtliche Geschäftsvorfälle im Ausfallzeitraum nacherfasst werden (zB mit Bezugnahme auf die Belegnummer des händischen Belegs) und die händischen Aufzeichnungen sind aufzubewahren.

  1. Dauerhafte Außerbetriebnahme

Die Außerbetriebnahme einer Registrierkasse muss nur über FinanzOnline gemeldet werden, wenn die geplanten Maßnahmen dauerhaft sind oder ein irreparabler Ausfall der Registrierkasse vorliegt (nicht bei Saisonbetrieb oder Betriebsferien).

  1. Planmäßige Außerbetriebnahme

Wird eine Registrierkasse planmäßig außer Betrieb genommen, muss ein signierter Schlussbeleg erstellt werden; außerdem ist das Datenerfassungsprotokoll zu sichern und beides muss mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

  1. Kein Internetzugang oder kein Smartphone

In diesem Fall steht die Registrierkassenhotline 050 233 799 mit Informationen zum Ersatzverfahren zur Verfügung.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 17.05.2017

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