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Energieabgabenrückvergütung – Entscheidung frühestens in ein bis zwei Jahren!

Wie bereits mehrfach berichtet, hat (hatte) der Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden, ob die mit dem Budgetbegleitgesetz aus dem Jahr 2011 erfolgte Einschränkung der Rückvergütung von Energieabgaben (zB Elektrizitätsabgabe, Mineralölsteuer) auf produzierende Unternehmen zu Recht erfolgte. Mit 14. September 2017 wurde nunmehr eine Entscheidung getroffen. Lesen Sie mehr …

Mit dem Budgetbegleitgesetz aus dem Jahr 2011 beabsichtigte der österreichische Gesetzgeber eine Einschränkung der Rückvergütung von Energieabgaben (zB Elektrizitätsabgabe, Mineralölsteuer). Es sollen nur mehr jene Betriebe, deren Schwerpunkt in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, Anspruch auf Vergütung der Energieabgaben haben.

Beim VwGH war bzw. ist nun die Frage anhängig, ob trotz dieser Regelung des Budgetbegleitgesetzes 2011 auch Dienstleistungsunternehmen (zB Hotels) eine Erstattung der in den Jahren 2011 bis 2014 entrichteten Energieabgaben erhalten. Dafür stellt sich für den VwGH die Frage, ob die vorgenommene Einschränkung des Kreises der Erstattungsberechtigten auf die produzierenden Betriebe (und damit der Ausschluss der Dienstleistungsbetriebe) mit dem Unionsrecht vereinbar war. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung 2014 der EU-Kommission geeignet ist, die im Jahr 2011 in Österreich vom Parlament beschlossene Einschränkung abzudecken.

Zur Beantwortung dieser Fragen wurde nunmehr durch den VwGH ein Vorlageantrag an den EuGH gestellt, der diese Frage zu lösen hat. Damit wird es erfahrungsgemäß zumindest noch ein bis zwei Jahre dauern, bis der EuGH eine Entscheidung zu diesem Sachverhalt trifft.

Für die Zwischenzeit empfiehlt es sich die Anträge auf Energieabgabenrückvergütung der Jahre 2012 (und allenfalls 2013) beim für Sie zuständigen Finanzamt einzureichen, damit die Ansprüche nicht verjähren.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 09.10.2017

 

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