Informationen zum Steuerrecht
17.09.2021: Information vom BMF betreffend Finanzamtszahlungen
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) informiert hinsichtlich geänderter IBAN’s von manchen Dienststellen des Finanzamtes Österreich. Lesen Sie mehr…
Kontrollieren Sie den IBAN vor der nächsten Finanzamtsüberweisung
Seit 01.01.2021 wurden Dienststellen innerhalb des Finanzamtes Österreich zusammengelegt. In Folge dessen kam es zu Änderungen bei den Kontennummern, wie aus nachstehender Tabelle ersichtlich ist:
Das BMF weist darauf hin, dass noch immer eine nicht unerhebliche Anzahl von Überweisungen an das alte „Finanzamts-Konto“ durchgeführt werden.
Bis dato hat die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben. Ab 30. September 2021 werden Überweisungen auf die „alte Kontonummer/auf den alten IBAN“ von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.
Unser Tipp für die Praxis
Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an die entsprechende Dienststelle des Finanzamts Österreichs und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN. Sie vermeiden damit unnötige Rücküberweisungen, Säumniszuschläge und Mahnspesen!
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/steuerzahlungen.html
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 17.09.2021
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