Illmer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Social Media

Informationen zum Steuerrecht

Bis 30. Juni die Vorsteuer aus Drittländern zurückholen

Österreichische Unternehmer können sich Vorsteuern, die außerhalb Österreichs bezahlt wurden, zurückholen. Allerdings nur, wenn der österreichische Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für alle Vorsteuern, die im Jahr 2013 in Drittländern (zB Schweiz) entstanden sind, läuft die Frist Ende Juni aus. Die Rückerstattung muss bis 30. Juni 2014 beantragt werden.

Eine längere Antragsfrist gilt für Vorsteuern aus Mitgliedsländern der EU. In diesem Fall muss der Antrag für die Vorsteuerrückerstattung bis zum 30.9.2014 gestellt werden.

Wie erfolgt die Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland?

Für die Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland müssen ein Antrag in Papierform gestellt und die Originalbelege mitgeschickt werden. Die Originalbelege sollten zuvor kopiert werden. Zusätzlich muss eine vom Finanzamt ausgestellte Unternehmerbestätigung beigelegt werden.

Ausländische Unternehmer

Gleiches gilt auch für ausländische Unternehmer, die keinen Sitz in einem EU-Land haben. Sie können die Rückerstattung der in Österreich angefallenen Vorsteuern beantragen. Bis spätestens 30. Juni 2014 müssen die erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt Graz-Stadt einlangen.

Wie erfolgt die Vorsteuerrückerstattung aus einem EU-Land?

Für Vorsteuerrückerstattungen aus einem Mitgliedstaat der europäischen Union wurde ein vereinfachtes Verfahren geschaffen. Der Erstattungsantrag kann elektronisch mittels FinanzOnline bis zum 30.09.2014 für das Kalenderjahr 2013 erstellt werden. Für jedes Land muss ein eigener Antrag gestellt werden.

Wir sind Ihnen gerne beim Erstellen des Antrages behilflich. Gerne können Sie uns auch die Unterlagen übermitteln (so rasch als möglich), dann holen wir für Sie die Vorsteuer 2013 zurück, denn am 1.07.2014 ist es zu spät! BEACHTEN SIE, dass die Bearbeitung (Erstellen des Antrages) eine entsprechende Vorlaufzeit in Anspruch nimmt.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck

Illmer und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Bruggfeldstraße 15 6500 Landeck Österreich work +43544262560 cell +436644217595 fax +4354426256023 http:/www.illmerpartner.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369