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Verschärfungen bei Selbstanzeige im Ministerrat beschlossen

In der Sitzung vom 11. Juni 2014 hat der Ministerrat eine Regierungsvorlage zur Novelle des Finanzstrafgesetzes beschlossen, wonach eine Verschärfung bei einer Selbstanzeige umgesetzt werden soll. Wir berichten Ihnen über die geplanten Maßnahmen. Lesen Sie mehr …

Was ist eine Selbstanzeige?

Sofern sich jemand eines Finanzvergehens schuldig gemacht hat (zB Einnahmen nicht deklariert), wird er insoweit straffrei, als er seine Verfehlungen mit einer Selbstanzeige darlegt. Mit anderen Worten muss dem Finanzamt gegenüber aus eigenen Stücken dargelegt werden, welche Verfehlung stattgefunden hat. Darüber hinaus müssen die entsprechenden Steuern als „Schadenswiedergutmachung“ entrichtet werden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist jedoch ausgeschlossen, sofern die Tat bereits durch die Finanzbehörde entdeckt wurde und dies dem Anzeiger bekannt war, bereits Verfolgungshandlungen durch die Behörde gesetzt wurden oder nicht spätestens vor Beginn der Betriebsprüfung eine Selbstanzeige erstattet wurde. Sofern jedoch eine Selbstanzeige rechtzeitig und richtig beim Finanzamt eingebracht wurde, schützt sie vor einer Strafverfolgung und somit vor einem Strafverfahren nach dem Finanzstrafgesetz (Geld- und Freiheitsstrafen!).

Nunmehrige Einschränkungen

Da in der Vergangenheit oftmals Selbstanzeigen unmittelbar vor Beginn einer angekündigten Betriebsprüfung stattgefunden haben, war das finanzielle Risiko für den „Selbstanzeigenden“ relativ gering. Blieb die Tat unentdeckt, kam es tatsächlich zu einer Steuerersparnis, wurde eine Betriebsprüfung angekündigt, konnte man immer noch eine Selbstanzeige erstatten und den eigentlich bereits geschuldeten Steuerbetrag, einfach später nachzahlen, (zuzüglich Verzugszinsen) ohne eine Strafe zu riskieren.

Nunmehr sieht die Regierungsvorlage vor, dass bei Selbstanzeigen vor Betriebsprüfungen progressiv gestaffelte Zuschläge zwischen fünf und 30 Prozent auf die Abgabenschuld eingehoben werden sollen.

Abgabenschuld in €        Strafzuschlag
bis 33.000,00                                 5 %
bis 100.000,00                             15 %
bis 250.000,00                             20 %
m
ehr als 250.000,00                    30 %

Die Beschlussfassung der Gesetzesänderung im Nationalrat ist für Juli vorgesehen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

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