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Haben auch Sie Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer aus einem Nicht-EU-Staat bekommen? Bis zum 30. Juni können Sie als Unternehmer die Rückerstattung der bezahlten Umsatzsteuer beantragen!
Seit 1.1.2010 gibt es innerhalb der EU für Unternehmer die Möglichkeit, eine in einem anderen EU-Land bezahlte Umsatzsteuer im Wege einer elektronischen Erklärung über Finanzonline zurückzufordern. Die Frist für die Einreichung des Antrages für das Kalenderjahr 2011 endet mit 30. September 2012.
Bei Drittländern wie der Schweiz, Kroatien oder etwa Norwegen endet die Einreichfrist bereits am 30. Juni 2012. Allerdings steht für Anträge auf Umsatzsteuerrückvergütung in Drittländern kein elektronisches Portal zur Verfügung. Anträge können nur in Papierform mit den Originalbelegen eingereicht werden. Außerdem benötigen Sie eine Unternehmerbestätigung, die Ihnen Ihr Betriebsfinanzamt ausstellt. Wir unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen der Anträge.
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