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28.03.2023: SONDERNEWSLETTER: AWS-Energiekostenzuschuss für 4. Quartal 2022 – Anmeldung startet morgen am 29.03.2023!
Um den starken Anstieg der Energiekosten für Unternehmen abzufedern, wurde 2022 durch die Bundesregierung der AWS-Energiekostenzuschuss I geschaffen. Mit dem Energiekostenzuschuss I wurden die Mehrkosten für bestimmte Energieträger im Zeitraum Februar 2022 bis inkl. September 2022 gefördert. Für das 4. Quartal 2022 wurde der AWS-Energiekostenzuschuss I verlängert. Die verpflichtende Voranmeldung für den AWS-Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022 startet bereits morgen, am Mittwoch 29.03.2023! Lesen Sie mehr…
Wie ist der AWS-Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022 aufgebaut?
Der AWS-Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022 ist eine Verlängerung des AWS-Energiekostenzuschuss I für den Zeitraum Februar 2022 bis inkl. September 2022 und daher vom Aufbau und Ablauf sehr ähnlich gestaltet.
Auch beim AWS-Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022 gibt es eine verpflichtende Voranmeldung und eine nachgelagerte Antragstellung via AWS-Fördermanager.
Für den AWS-Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022 wurden jedoch die förderfähigen Energieträger ausgeweitet: Neben den schon bisher förderfähigen Energieträgern: Strom, Erdgas und Treibstoff (Stufe 1) sind nun auch Dampf, Wärme sowie Kälte förderfähig. Wie schon beim AWS-Energiekostenzuschuss I müssen auch beim AWS-Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022 die meisten Förderwerber das Kriterium eines „energieintensiven“ Unternehmens erfüllen. Nachdem derzeit die angepasste Förderungsrichtlinie noch nicht vorliegt, bleibt noch abzuwarten, ob darin noch weitere Änderungen enthalten sind.
Wer sollte die Voranmeldung zum AWS-Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022 durchführen?
Unternehmen, die von Energiemehrkosten betroffen sind und die Antragsvoraussetzungen erfüllen bzw. jene Unternehmen, die bereits für den Zeitraum Februar 2022 bis September 2022 einen AWS-Energiekostenzuschuss I erhalten haben, sollten sich für den AWS-Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022 voranmelden, auch wenn Details der Berechnung noch unklar sind.
Zu beachten ist, dass – wie schon bei der Voranmeldung zum AWS-Energiekostenzuschuss I im November 2022 – die Voranmeldung verpflichtend ist und auch dieses Mal wieder das „first come, first served-Prinzip“ anwendbar ist.
Fazit: ein Antrag auf AWS-Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022 kann nur nach einer Voranmeldung durchgeführt werden und die Antragsfenster werden nach Einlangen der Voranmeldungen durch die AWS vergeben!
Wie erfolgt die Voranmeldung zum AWS-Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022?
Die Voranmeldung erfolgt wieder (also so wie bisher) über den AWS-Fördermanager und wird ab 29.03.2023 freigeschaltet sein.
Für die Voranmeldung sind (so wie bisher) nur wenige Angaben zum Unternehmen notwendig; eine Detailprüfung der Antragsvoraussetzungen (insbesondere „Energieintensität“) ist vorab noch nicht erforderlich. Vielfach werden diese Informationen jedoch ohnedies bereits im vorangegangenem Antrag hinsichtlich AWS-Energiekostenzuschuss I für Februar 2022 bis inkl. September 2022 vorliegen.
Sollte sich nachträglich herausstellen, dass Ihr Unternehmen für den AWS-Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022 nicht antragsberechtigt ist, können Sie die Voranmeldung einfach verfallen lassen.
WICHTIG: Unsere Empfehlung ist daher in Zweifelsfällen stets eine Voranmeldung durchzuführen und die Veröffentlichung der angepassten Förderungsrichtlinie abzuwarten!
WICHTIG: Sobald Sie die schriftliche Voranmeldungsbestätigung von der AWS per email erhalten haben, ersuchen wir um ehestmögliche Kontaktaufnahme mit uns, um uns zeitgerecht mit Ihnen hinsichtlich der für die Antragstellung notwendigen Schritte abzustimmen zu können und so sicherzustellen, dass zur Antragstellung alle notwendigen Unterlagen vorliegen!
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 28.03.2023
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