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Informationen zum Steuerrecht

02.10.2020: KURZINFO: Zuverdienstgrenze für Familienbeihilfe wurde erhöht

Der Nationalrat hat die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe von EUR 10.000,00 auf EUR 15.000,00 beschlossen. Das zugrundeliegende Familienlastenausgleichsgesetz wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2020 reformiert – somit gilt die erhöhte Zuverdienstgrenze bereits ab dem Kalenderjahr 2020! Damit können vor allem Studierende neben ihrer Ausbildung mehr dazuverdienen, ohne ihre Beihilfe zu verlieren. Lesen Sie mehr…

Abänderung der bisherigen Regelung

Bisher durfte pro Kalenderjahr für den vollen Beihilfenbezug nur EUR 10.000,00 (an zu versteuerndem Einkommen) dazuverdient werden. Wurde diese Grenze überschritten, musste jener Teil, um den überzogen wurde, an die Finanz zurückgezahlt werden. Nunmehr wurde diese Grenze auf EUR 15.000,00 (beginnend mit dem Kalenderjahr 2020, rückwirkend ab 01.01.2020) angehoben – somit ist ein erhöhter Zuverdienst ab 2020 möglich!

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (welches den Familienlastenausgleichsfonds verwaltet, aus dem die Familienbeihilfe finanziert wird) informiert, dass sich die Regelung primär an Studierende richtet; betroffen können aber auch andere Volljährige in Berufsausbildung sowie Personen mit erheblichen Behinderungen sein, hieß es in einer Informationsaussendung des Ministeriums.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmafj.gv.at/

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_109/BGBLA_2020_I_109.html

 

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 01.10.2020

 

Artikel der Ausgabe Herbst 2020

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