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Informationen zum Steuerrecht

23.10.2020: Tourismusförderung des Landes Tirol

Bis zum 31.12.2020 können Tiroler Tourismusbetriebe beim Land Tirol eine Tourismusförderung für diverse Maßnahmen beantragen. Lesen Sie mehr…

Zielsetzung:

Unterstützung von Vorhaben, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Tourismuswirtschaft zum Ziel haben. Dazu zählt auch, für die Mitarbeiter entsprechend hochwertige Unterkünfte/Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind oder erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.)

Unter dem Schwerpunkt „Mitarbeiterunterkünfte/Einrichtungen" für Mitarbeiter können auch mittlere Unternehmen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes berücksichtigt werden.

Was wird gefördert?

  • Durchführung wesentlicher qualitätsverbessernder Maßnahmen im Bereich Hotellerie und Gastronomie (mindestens 3-Sterne-Kategorie). Eine Förderung für die Schaffung zusätzlicher Gästebetten ist nicht möglich.
  • Investitionsprojekte zur Aufrechterhaltung und Verbesserung von Dorfgasthäusern, die in der Regel durch ganzjährige Öffnungszeiten gekennzeichnet sind.
  • Errichtung neuer bzw. wesentliche Verbesserung/Ausweitung bestehender tourismuswirtschaftlich relevanter Infrastruktureinrichtungen, wobei Projekte von Seilbahnunternehmen von einer Förderung ausgeschlossen sind.
  • Investitionen zur Errichtung neuer bzw. Verbesserung bestehender Mitarbeiterunterkünfte. Eine Förderung ist nur für jene Projektteile möglich, für die nicht Wohnbauförderungsmittel des Landes Tirol angesprochen werden können.

Art und Ausmaß der Förderung:

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt höchstens 5 % der förderbaren Kosten (=Basisförderung). Im nationalen Regionalförderungsgebiet kann ein Aufschlag von bis zu 2,5 % gewährt werden. Für Projekte unter den Schwerpunkten „Dorfgasthäuser“ und „Mitarbeiterunterkünfte/Einrichtungen für Mitarbeiter“ kann ein Aufschlag von bis zu 2,5 % gewährt werden. Aktuell wird ein zusätzlicher Konjunktur-Bonus von bis zu 5 % gewährt.

Definition der Förderungsbemessungsgrundlagen:

Die Förderungsbemessungsgrundlagen sind in den jeweiligen Investitionsschwerpunkten wie folgt festgelegt:

  • Bereiche Qualitätsverbesserung Hotellerie/Gastronomie und Dorfgasthäuser: Mindestförderungsbemessungsgrundlage EUR 100.000,00 (Hotellerie/Gastronomie) und EUR 50.000,00 (Dorfgasthäuser); maximale Bemessungsgrundlage EUR 700.000,00. Projekte mit einer Gesamtinvestitionshöhe (=grundsätzlich anrechenbare Kosten) von mehr als EUR 1,0 Mio. werden nicht gefördert.
  • Touristische Infrastruktureinrichtungen:

Mindestförderungsbemessungsgrundlage EUR 80.000,00; maximale Bemessungsgrundlage EUR 2,0 Mio.

  • Mitarbeiterunterkünfte/Einrichtungen für Mitarbeiter:

Mindestförderungsbemessungsgrundlage EUR 40.000,00; maximale Bemessungsgrundlage EUR 3,0 Mio.

 

Zuständige Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung sind Herr Ernst Messner bzw. Herr Klaus Brida.

ACHTUNG: Die Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, wobei die Antragstellung auch online erfolgen kann:

https://portal.tirol.gv.at/FormsWeb/fr/tirol/133/new?empfaengerGvOuId=AT:L7:LVN:114200

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/wirtschaftsfoerderungsprogramm/tourismusfoerderung/

 

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 23.10.2020

 

Artikel der Ausgabe Herbst 2020

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