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Informationen zum Steuerrecht

06.11.2020: AWS-Investitionsprämie – FAQ’s zur Abrechnung sowie Auszahlung der Investitionsprämie

Die AWS (Austria WirtschaftsService) informiert im Rahmen der FAQ’s („Frequently Asked Questions“) zum Thema Abrechnung und Auszahlung der Investitionsprämie wie folgt – beachten Sie vor allem die 3monatige Endabrechnungsfrist! Lesen Sie mehr…

1 Abrechnung

1.1 Bis wann kann die Abrechnung gestellt werden?

Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Endabrechnung online via AWS-Fördermanager vorzulegen. Der Investitionsdurchführungszeitraum wird dadurch nicht verlängert.

2.2 Werden bei Abrechnung der Investitionsprämie Sammelrechnungen akzeptiert?

Nein, für jede beantragte und abgerechnete Investition muss eine separate Rechnung vorgelegt werden.

2.3 Ist es möglich eine Investition, die mit einer separaten Rechnung abgerechnet wird, auf 7% förderbare und 14% förderbare Bestandteile aufzuteilen?

Nein, jede Investition, die mit einer separaten Rechnung abzurechnen ist, kann nur entweder auf 7%ige oder 14 %ige Förderbarkeit zugerechnet werden.

2 Auszahlung

2.1 Muss die Auszahlung gesondert beantragt werden?

Eine gesonderte Antragstellung für die Auszahlung ist nicht notwendig. Nach Vorlage der fristgerechten Abrechnung und durchgeführter positiver Prüfung erfolgt der Zuschuss als Einmalzahlung an eine inländische Kontoverbindung.

2.2 Kann eine Zwischenauszahlung beantragt werden?

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als Einmalzahlung nach Vorlage der Endabrechnung und durchgeführter Prüfung. Unter gewissen Umständen ist eine vorzeitige Beantragung zur Auszahlung möglich. Diese Regelung betrifft ausschließlich förderungsfähige Neuinvestitionen mit einem Investitionsvolumen von mehr als EUR 20 Mio. (exkl. USt.). Bei Nachweis der Durchführung von zumindest der Hälfte des förderbaren Investitionsvolumens, kann eine Zwischenauszahlung beantragt werden. Jedenfalls gelten die Bedingungen für die Endabrechnung, die in jedem Fall erforderlich ist, analog.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Sonstiges/FAQ_v._25.09.2020_-_clean.pdf

 

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 06.11.2020

 

Artikel der Ausgabe Herbst 2020

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