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11.09.2020: Anspruchszinsen für Steuernachzahlungen aus 2019

Ab 01.10.2020 beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus 2019 zu laufen. So vermeiden Sie die Anspruchszinsen. Lesen Sie mehr…

Wie jedes Jahr verrechnet die Finanz ab Oktober Zinsen auf Nachzahlungen für das Vorjahr aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Derzeit beträgt der Zinssatz 1,38 % pro Jahr. Die Verzinsung beginnt mit 01.10.2020 und endet mit der Erstellung des Bescheides, höchstens für 48 Monate.

Zinsen werden nur dann fällig, wenn diese EUR 50,- übersteigen. Damit kann sich durch den niedrigen Zinssatz auch ein längerer zinsenfreier Zeitraum ergeben:

Abgabenschuld in EUR

keine
Anspruchszinsen bei (An-)Zahlung bis

1.000

14.05.2024

2.000

23.07.2022

4.000

26.08.2021

6.000

08.05.2021

8.000

14.03.2021

10.000

09.02.2021

15.000

27.12.2020

20.000

05.12.2020

50.000

26.10.2020

Um Zinsen zu vermeiden, können Sie beim Finanzamt eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung leisten. Die Überweisung muss mit Verrechnungsanweisung E 01-12/2019 (Einkommensteuer) bzw. K 01-12/2019 (Körperschaftsteuer) erfolgen.

WICHTIG: Überweisen Sie einige Tage vor dem Ende der zinsenfreien Tage, sonst besteht die Gefahr, dass Zinsen vorgeschrieben werden, wenn auch nur ein Tag überschritten wird. Es gilt das Datum des Eingangs beim Finanzamt.

TIPP: Der Zinssatz für die Anspruchszinsen beträgt derzeit nur 1,38 % pro Jahr. Es kann daher günstiger sein, den Kredit beim Finanzamt auszunutzen als bei der Hausbank. Allerdings sind die Zinsen beim Finanzamt nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Vorschau für Steuernachzahlungen aus 2020

Sollten sich aus der Herabsetzung oder dem Wegfall von Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen in 2020 bei der Veranlagung hohe Nachforderungen ergeben, werden im Jahr 2021 ausnahmsweise (aufgrund dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020) keine Anspruchszinsen durch die Finanz festgesetzt.

TIPP: Wenn Sie von Corona bedingten Ertragseinbußen betroffen sind, beantragen Sie noch jetzt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2020. Sollten sich doch Nachzahlungen ergeben, werden keine Anspruchszinsen im Jahr 2021 festgesetzt.

 

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 11.09.2020

 

Artikel der Ausgabe Herbst 2020

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