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Informationen zum Steuerrecht

18.09.2020: KURZINFO: Automatische Abgabenstundungen durch die Finanz bis 15. Jänner 2021

All jene Abgabenstundungen, welche die Finanz bis 30.09.2020 bescheidmäßig gestundet hat, werden durch das Konjunkturstärkungsgesetz per Gesetz automatisch bis 15. Jänner 2021 verlängert. Lesen Sie mehr…

Die Stundungen der bis 30.09.2020 bescheidmäßig gestundeten Abgabenrückstände (sowie die bis 25.09.2020 gebuchten Abgaben und die bis 27.11.2020 fälligen Vorauszahlungen) werden per Gesetz automatisch bis 15.01.2021 verlängert. Zwischen 15.03.2020 und 15.01.2021 werden keine Stundungszinsen festgesetzt. Danach beträgt der Stundungszinssatz 2 % und wird schrittweise angehoben (alle zwei Monate Erhöhung um 0,5 %).

ACHTUNG: Um für diese gestundeten Abgaben nach dem 15.01.2021 eine Ratenzahlung unter den Corona-Begünstigungen (= Rechtsanspruch, als Begründung reicht die derzeitige Corona-Standardbegründung aus) zu erhalten, ist ein Ratenzahlungsansuchen zeitgerecht, d.h. bis spätestens 30.09.2020 (Ende der ursprünglichen Stundungsfrist) zu stellen. Zunächst besteht ein Anspruch auf 12 Monate Ratenzahlung; wenn pünktlich und vollständig bezahlt wird, kann im Falle erheblicher Härte nochmals eine Ratenzahlung für sechs Monate durch die Finanz gewährt werden. Ansonsten werden diese Abgabenstundungen am 15.01.2021 sofort und in voller Höhe fällig und können weitere Zahlungserleichterungen nur im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen erwirkt werden!

WICHTIG: Jene Stundungsfälle, bei denen eine Stundungsfrist über den 01.10.2020 hinaus bewilligt worden ist, sind nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut nicht von der automatischen Stundungsverlängerung erfasst. Für diese Fälle sind daher weitere Anträge auf Zahlungserleichterung im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen erforderlich!

 

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 18.09.2020

Artikel der Ausgabe Herbst 2020

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