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Informationen zum Steuerrecht

Digitalisierung in der Buchhaltung/Lohnverrechnung

In diesen sehr schwierigen und herausfordernden Zeiten kommt der Digitalisierung immer mehr Bedeutung zu. Nutzen Sie jetzt die Zeit, Abläufe rund um die Buchhaltung zu digitalisieren. Wir unterstützen Sie dabei gerne und stehen Ihnen mit unserem Know-how zur Verfügung. Lesen Sie mehr…

Digitalisierung

Im Bereich Rechnungswesen kann bzw. muss die Digitalisierung im Bereich

  • der Lohnverrechnung und
  • der Buchhaltung

stattfinden.

Buchhaltung

Seit 2013 beschäftigen wir uns bereits mit der Digitalisierung von Buchhaltungen. Mit Unternehmen Online von DATEV, eine der meistverwendeten und erfolgreichsten Softwarelösungen im deutschen Sprachraum, ermöglicht es Unternehmen einen optimalen Start in die Digitalisierung.

Der elektronische Workflow vom Belegeingang bis zur Belegarchivierung ist denkbar einfach: Die Belege werden eingescannt und digitalisiert. Im nächsten Schritt werden bei Bedarf die digitalen Belege dem jeweiligen Verantwortlichen zur Prüfung und Freigabe zugeteilt. Nach erfolgter Freigabe wird der Datenaustausch bequem über das Internet durchgeführt – der Belegtransport zwischen Unternehmer und Steuerberater gehört der Vergangenheit an. Die Belegdaten stehen für die sofortige Verarbeitung online zur Verfügung. Dadurch wird eine tägliche Verbuchung der Belege möglich. Ein großer Vorteil der Digitalisierung ist auch, dass der Unternehmer nach Verarbeitung von jedem Ort und jeder Zeit Zugriff auf seine digitalisierten Daten hat und profitiert von einer dauerhaften, revisionssicheren Ablage.

Mittlerweile gibt es viele Möglichkeiten Belege zu digitalisieren. Ganz individuell können die Digitalisierungsprozesse angepasst werden:

  • Bankbewegungen direkt vom Bankserver elektronisch abfragen
  • Belege mit dem Handy digitalisieren
  • Belege per Mail
  • Belege von Onlineplattformen automatisiert herunterladen
  • Ausgangsrechnungen, Kassabücher à verschiedene Schnittstellen zu DATEV nutzen
  • etc.

Gerne übernimmt die Kanzlei Illmer & Partner die Vorbereitung des Zahlungsverkehrs und das Forderungsmanagement für Sie.

Wir können Ihnen auf Wunsch auch Ihre individuellen Auswertungen über DATEV Unternehmen Online zur Verfügung stellen.

Lohnverrechnung

Gesetzliche Vorschriften verlangen nach korrekten Arbeitszeitaufzeichnungen, die u.a. den Tag, die Uhrzeit von Beginn und Ende, Pausen, etc. erfassen. Aufgrund der Arbeitszeitaufzeichnungen müssen verschiedenste Bereiche, sei es im Ertragsteuer- oder im Sozialversicherungsrecht, nachgewiesen werden. Allein schon zur Geltendmachung von verschiedenen Steuerbefreiungen bedarf es der korrekten Arbeitszeitaufzeichnung. Einen genau so wichtigen Aspekt betrifft das Arbeitsrecht. Gerade die jüngste Krise hat gezeigt, dass Arbeitszeitaufzeichnungen von unangenehmen Überraschungen schützen, ebenso können damit Begünstigungen in Anspruch genommen werden, u.a. Kurzarbeit.

Wir verfügen über eine einfache Softwarelösung, die es Ihnen ermöglicht, die Arbeitszeiten digital aufzuzeichnen.

Weiters ist es bei Überstundenpauschalen unabdingbar, dass sogenannte „Deckungsprüfungen“ vorgenommen werden: es stellt sich nämlich die Frage nach der Höhe der steuerfrei abgerechneten Überstundenzuschläge!

 

Wer heute online geht, wird profitieren und neue Chancen nutzten.

Kein Unternehmen ist wie das andere – daher gibt es auch keine Muster für die „optimale Implementierung“. Wir beraten Sie individuell und erarbeiten mit Ihnen optimale Abläufe vom Belegeingang bis zur Buchhaltungsauswertung bzw. Überweisungsdatei und selbstverständlich auch in der Lohnverrechnung.

Kontaktieren Sie uns noch heute um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Illmer & Partner aus Landeck.

Artikel der Ausgabe Frühling 2021

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