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11.06.2021: COVID-19-Ratenzahlungsmodell inklusive „Safety-Car“-Phase seit 10.06.2021 bei der Finanz beantragbar

Die COVID-bedingten Abgabenstundungen bei der Finanz enden mit 30.06.2021. Danach können die Abgabenrückstände nach dem COVID-19-Ratenzahlungsmodell in zwei Phasen von bis zu 36 Monaten zurückgezahlt werden. Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell ist seit dem 10.06.2021 bis zum 30.06.2021 über Finanzonline beantragbar. Lesen Sie mehr…

COVID-19-Ratenzahlungsmodell inklusive „Safety-Car“-Phase

Angepasst an die besonderen Umstände hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) das COVID-19-Ratenzahlungsmodell inklusive „Safety-Car“-Phase entwickelt:

  • Beantragbar dann, wenn mehr als die Hälfte des Abgabenrückstandes nach dem 15. März 2020 fällig geworden ist (dazu zählen auch die bereits festgesetzten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen)
  • Seit dem 10. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021 beantragbar
  • Rückzahlungen flexibilisiert und auf bis zu 36 Monate ausgeweitet
  • „Safety-Car“-Phase: in den ersten 3 Monaten ist nur ein geringerer Anteil zu zahlen (falls es die persönliche Liquiditätssituation erfordert)
  • Laut Information des BMF werden in den kommenden Tagen entsprechende Informationen in die Finanzonline-Databoxen und auf dem Postweg an all jene Steuerpflichtige verschickt, die mehr als EUR 100,00 an Abgabenrückstände haben.

Details zum COVID-19-Ratenzahlungsmodell

Dieses Ratenzahlungsmodell ermöglicht Ihnen die Rückzahlung Ihrer Finanzamts-Abgabenschuld in zwei Phasen über höchstens 36 Monate:

  • Phase 1 läuft längstens 15 Monate bis zum 30. September 2022
  • Phase 2 läuft längstens weitere 21 Monate bis zum 30. Juni 2024

Für die Rückzahlung können Sie zwischen zwei Varianten wählen:

  • Variante 1: Sie möchten Ihren gesamten Rückstand in der Phase 1 also bis spätestens zum 30. September 2022 innerhalb von 15 Monaten entrichten.
  • Variante 2: Sie möchten Ihren gesamten Rückstand verteilt über Phase 1 und 2 in längstens 36 Monaten entrichten. In diesem Fall müssen Sie zunächst die Rückzahlung Ihres gesamten Rückstandes in der Phase 1 beantragen, genau wie bei Variante 1. Der Unterschied ist: Am Ende der Phase 1 muss aber nicht der gesamte Rückstand entrichtet sein, sondern zumindest 40 %. Jener Rückstandsbetrag, der erst in Phase 2 abgetragen werden soll, ist im Zahlungsplan zusätzlich zur 15. Rate ausgewiesen. Bis Ende August 2022 können Sie die Rückzahlung des restlichen Rückstandes in Phase 2 beantragen. Die Rückzahlung dieses Restbetrages erfolgt bis zum 30. Juni 2024.

WICHTIG: Natürlich können die Raten auch Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden! Wenn Sie keine Rückführung in gleichmäßigen Monatsraten wünschen, geben Sie bitte im Feld „Vorschlag eines Ratenzahlungsplans“ die Ratenhöhe für die einzelnen Monate an.

Details zur „Safety-Car“-Phase

Im Rahmen des COVID-19-Ratenzahlungsmodells gibt es eine flexible Eingangsphase, die so genannte „Safety-Car“-Phase. Wenn Sie die „Safety-Car“-Phase in Anspruch nehmen möchten, dann setzen Sie im Feld „Vorschlag eines Ratenzahlungsplans“ für die Monate Juli, August und September 2021 jeweils zumindest 1 % des gesamten Abgabenrückstandes zum Stand vom 30. Juni 2021 als Monatsrate an.

Wenn Sie von Juli bis September 2021 Liquiditätsprobleme erwarten, dann geben Sie das bitte im Feld „Vorschlag eines Ratenzahlungsplans“ an. In diesem Fall können Sie für die Monate Juli, August und September 2021 jeweils nur 0,5 % des gesamten Abgabenrückstands zum Stand vom 30. Juni 2021 ansetzen.

Einen diesbezüglich vom BMF zur Verfügung gestellten Ratenzahlungsrechner finden Sie unter: https://onlinerechner.haude.at/BMF-Ratenzahlungsrechner

Beantragung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells inklusive „Safety-Car“-Phase

Von 10. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021 können Sie einen Antrag auf das COVID-19-Ratenzahlungsmodell inklusive „Safety-Car“-Phase über Finanzonline stellen: www.finanzonline.at > Weitere Services >Zahlungserleichterung > COVID-19-Ratenzahlung

Natürlich können auch wir für Sie das COVID-19-Ratenzahlungsmodell inklusive „Safety-Car“-Phase beantragen – in diesem Fall bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit uns, damit wir die weitere Vorgangsweise gemeinsam besprechen und festlegen können.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/public/informationen/ratenzahlung.html

https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:2a508909-0e92-4124-8dec-dbead4d3529d/COVID_19_Ratenzahlung.pdf

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 11.06.2021

Artikel der Ausgabe Frühling 2021

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