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Informationen zum Steuerrecht

23.04.2021: KURZINFO – Agrarmarkt Austria (AMA) – Fördermöglichkeiten für Land- und Forstwirte im Zusammenhang mit COVID-19

Bereits vor längerer Zeit wurde von der Bundesregierung angekündigt, dass der AMA-Härtefallfonds um drei Monate verlängert wird. Am Montag (19.04.2021) wurde diese Ankündigung in der Förderrichtlinie umgesetzt und die Betrachtungszeiträume für den Härtefallfonds bis zum 15.06.2021 verlängert. Die Antragsfrist für sämtliche Zeiträume wurde bis zum 31.07.2021 verlängert. Des weiteren kann seit Montag, 19.04.2021, der AMA-Ausfallsbonus für Land- und Forstwirte beantragt werden. Lesen Sie mehr…

AMA-Ausfallsbonus für Land- und Forstwirte

Zusätzlich zum AMA-Härtefallfonds können seit Montag, 19.04.2021, Anträge von Land- und Forstwirten für den Ausfallsbonus über das e-AMA Portal (www.eama.at) eingebracht werden. Nachfolgend übermitteln wir Ihnen die Eckdaten für Land- und Forstwirte zu dieser Förderung:

  • Gefördert werden Betriebe mit touristischer Vermietung (z.B. Ferienwohnungen, Urlaub am Bauernhof) sowie Wein- bzw. Mostbuschenschank und Almausschank.
  • Anträge sind möglich für die Monate November 2020 bis Juni 2021. Pro Monat ist ein eigener Antrag erforderlich!
  • Der Antrag für die Monate November 2020 bis Februar 2021 ist bis spätestens 31.05.2021 einzureichen!
  • Voraussetzung für den Antrag ist, dass es im jeweiligen Monat zu einem Umsatzrückgang von mindestens 40 % in den Betriebszweigen touristische Vermietung (z.B. Ferienwohnungen oder Urlaub am Bauernhof) bzw. Buschenschank gekommen ist. Vergleichszeitraum ist das entsprechende Kalendermonat März 2019 bis Februar 2020.
  • Gefördert wird der Umsatzausfall wie folgt:
    • 30 % des Umsatzausfalles für die Monate März 2021 und April 2021
    • 15 % des Umsatzausfalles in den restlichen Monaten
    • Die Förderung beträgt mindestens EUR 100,00 pro Monat, gedeckelt ist die Förderung mit EUR 15.000,00 je Betrachtungszeitraum
  • Sollte für die Monate November 2020 bzw. Dezember 2020 bereits ein Umsatzersatz von der Agrarmarkt Austria (AMA) beantragt worden sein, ist ein Ausfallsbonus für diese beiden Monate nicht möglich.

 

Seit Mitte Februar 2021 kann auch der Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft beantragt werden. Anträge sind für die Betriebszweige Weinbau, Schweinemast und Produktion von Speise- und Saatkartoffeln möglich. Da sich die Berechnungsgrundlagen je Betriebszweig stark unterscheiden, verweisen wir für detaillierte Informationen direkt auf die AMA-Homepage: https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#15396. Anträge für den Verlustersatz für indirekt Betroffen sind bis 15.06.2021 möglich.

Unabhängig zu den vorgenannten Förderprogrammen, welche über die AMA abgewickelt werden, sind für Land- und Forstwirte auch Förderungen aus dem Fixkostenzuschuss I, dem Fixkostenzuschuss 800.000 und dem COFAG-Verlustersatz möglich. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere bisherigen Newsletter, nachzulesen auf: https://www.illmerpartner.at/content/inhalte/aktuelles/informationen_zum_steuerrecht. Bitte beachten Sie auch die gegenseitigen Anrechnungen und Ausschlussgründe bei zeitlich überschneidenden Förderanträgen.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#14640

https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#15396

https://www.ama.at/getattachment/febab78f-6257-49e2-b70b-31edfdd0f8b8/Ausfullhilfe-und-Merkblatt-Forderungsansuchen-Hartefallfonds-Phase-2-Land-und-Forstwirtschaft.pdf

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 23.04.2021

Artikel der Ausgabe Frühling 2021

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