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Informationen zum Steuerrecht

11.06.2021: Zinsanpassung des BMF bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs- und Beschwerdezinsen

Am 07.06.2021 wurde eine Mitteilung des Bundesministerium für Finanzen (BMF) der jeweils anzuwendenden Höhe der Zinssätze für Stundungszinsen, für Aussetzungszinsen, für Anspruchszinsen (Nachforderungs- und Gutschriftszinsen) und für Beschwerdezinsen in der Findok veröffentlicht. Lesen Sie mehr…

Höhe der jeweiligen Zinsen, die von der Finanz vorgeschrieben werden

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig:

Der ursprüngliche Basiszinssatz vom 01.01.1999 (= Diskontsatz vom 31. 12. 1998) betrug 2,5 %. Im Jahr 2002 (mit der Änderung der „Basis- und Referenzzinssatz-Verordnung“) wurde die Bezugsgröße für den Basiszinssatz auf die Veränderungen des Zinssatzes der Hauptrefinanzierungsoperationen umgestellt:

Der Basiszinssatz verändert sich deswegen (gemäß Verordnung) entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz. Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 % seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes bleiben dabei außer Betracht. Somit spiegeln sich die jeweiligen Zinssätze wie folgt wider:

Baisiszinssatz ab 01.07.2021:               -0,62% p.a.

Stundungszinsen ab 01.07.2021:         1,38% p.a.

Aussetzungszinsen ab 01.07.2021:      1,38% p.a.

Anspruchszinsen ab 01.07.2021:         1,38% p.a.

Beschwerdezinsen ab 01.07.2021:      1,38% p.a.

 

ERGÄNZENDER HINWEIS:

Gemäß § 323c Abs. 13 und 14 BAO werden von der Finanz nur für den Zeitraum ab 15. März 2020 bis 30. Juni 2021 keine Stundungszinsen vorgeschrieben.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e4s1

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 11.06.2021

Artikel der Ausgabe Frühling 2021

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