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Informationen zum Steuerrecht

23.04.2021: Aktuelles zur AWS-Investitionsprämie

Im Rahmen des 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes wurde im Investitionsprämiengesetz die gesetzliche Frist für sogenannte „erste Maßnahmen“, die den Beginn einer prämienbegünstigten Investition charakterisieren (taxative Aufzählung in der Förderungsrichtlinie: Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, Leistungsbeginn, (An-)Zahlungen, Rechnungen oder Baubeginn) von 28.2.2021 um drei Monate bis 31.05.2021 verlängert. Weiters wurden jetzt (per 19./20.042021) die vorgesehenen Budgetmittel für die AWS-Investitionsprämie von derzeit 3 Mrd. Euro auf 5 Mrd. Euro erhöht. Lesen Sie mehr…

Aufstockung der Budgetmittel

Im Zuge der am 19.04.2021 und 20.04.2021 stattgefundenen Regierungsklausur wurde unter anderem bekanntgegeben, dass die für diese Investitionsbegünstigungen zur Verfügung gestellten Budgetmittel von den längst ausgeschöpften derzeit EUR 3 Mrd. nun endlich auf EUR 5 Mrd. aufgestockt werden sollen.

Die diesbezügliche Gesetzesänderung bleibt abzuwarten; erst danach kann die vom ressortzuständigen Wirtschaftsministerium mit der Abwicklung betraute Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) daran gehen, den Rückstau der im Februar 2021 eingereichten Anträge abzuarbeiten und den Unternehmen entsprechende Förderzusagen zu retournieren.

Anpassung der AWS-Förderungsrichtlinie

Hinsichtlich der bereits vor rund 3 Monaten von der Politik angekündigten sonstigen Änderungen (Fristverlängerungen für Durchführungszeiträume um jeweils ein Jahr sowie für die Abrechnung nach Inbetriebnahme/Bezahlung von 3 auf 6 Monate) bedarf es einer Adaptierung der Förderungsrichtlinie, die jedoch nach wie vor ausständig ist. Die Änderung der Förderungsrichtlinie bleibt somit wie die im obigen Absatz angeführte Gesetzesänderung abzuwarten.

 

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 23.04.2021

Artikel der Ausgabe Frühling 2021

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