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Informationen zum Steuerrecht

21.05.2021: REMINDER – Investitionsprämie AWS – Haben Sie die ersten Maßnahmen gesetzt?

Bis spätestens 31.05.2021 muss für Ihre beantragte Investition die sogenannte „erste Maßnahme“ gesetzt werden. Findet diese erst nach dem 31.05.2021 statt, steht die AWS-Investitionsprämie trotz rechtzeitigem Antrag nicht zu! Lesen Sie mehr…

Die erste Maßnahme ist wie folgt definiert:

  • Bestellungen (Angebot reicht nicht aus!)
  • Kaufverträge
  • Lieferungen
  • Beginn der Leistung oder Baubeginn
  • Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen

Bitte beachten Sie, dass bei Baumaßnahmen grundsätzlich jedes einzelne Gewerk bereits bis zum 31.05.2021 zumindest beauftragt/bestellt werden muss. Die Alternative ist die Beauftragung eines Generalunternehmers für das gesamte Bauvorhaben ebenfalls bis 31.05.2021.

Praxistipp

Wir empfehlen die Dokumentation der „ersten Maßnahme“ in Ihrer Buchhaltung (z.B. Vermerk des Datums auf dem gegengezeichneten Angebot mit Verweis auf Bestellung). Es ist vorerst kein Beleg an die AWS zu übermitteln. Das Datum der ersten Maßnahme ist lediglich bei der Endabrechnung anzugeben.

Fazit

Die Frist zur Antragstellung auf die AWS-Investitionsprämie ist mit 28.02.2021 abgelaufen. Bis 31.05.2021 ist jedoch noch Zeit, die notwendigen ersten Maßnahmen im Zusammenhang mit förderfähigen Investitionen zu setzen. Wichtig ist, dass das zugrunde liegende Gesetz keinen Projektbegriff, sondern nur „Investitionen“ kennt und daher für jede Investition eine gesonderte erste Maßnahme notwendig ist. Einen Sonderfall stellt die Beauftragung eines Generalunternehmers dar, zumal dies als erste Maßnahme für sämtliche im Generalunternehmervertrag enthaltenen Leistungen gilt. In der Praxis empfiehlt sich eine entsprechende Dokumentation zum Nachweis der im Zeitraum zwischen 01.08.2020 und 31.05.2021 gesetzten ersten Maßnahmen.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/aws_Investitionspraemie_RL_2.pdf

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Sonstiges/FAQ_v._21.04.2021_-_Clean.pdf

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 21.05.2021

Artikel der Ausgabe Frühling 2021

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