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Informationen zum Steuerrecht

07.05.2021: FRESH-UP: diverse Eckpunkte zum WKO-Härtefallfonds

Der WKO-Härtefallfonds soll als rasche Akuthilfe für Unternehmerinnen und Unternehmer die Lebenserhaltungskosten in der Coronakrise abdecken. Mit der neuen Richtlinie wurde beispielsweise die Auszahlung erhöht und die Antragsfrist verlängert. Diverse Eckpunkte zum WKO-Härtefallfonds finden Sie wie folgt: Lesen Sie mehr…

Eckpunkte

  • Verlängerung um 3 Betrachtungszeiträume, insgesamt sind Anträge für max. 15 Betrachtungszeiträume möglich. Ein Betrachtungszeitraum ist jeweils vom 16. eines Monats bis 15. des Folgemonats.
  • Letzter Betrachtungszeitraum: 16.5. – 15.6.2021.
  • Anträge können bis längstens 31.07.2021 gestellt werden.
  • Pro Betrachtungszeitraum wird ein Zusatzbonus von EUR 100,00 ausbezahlt. Die Auszahlung des Zusatzbonus erfolgt ab 01.06.2021 automatisiert und kann auch in Teilbeträgen erfolgen, eine separate Beantragung ist nicht notwendig.
  • Die maximale Gesamtförderhöhe beträgt daher EUR 39.000,00 (EUR 2.000,00 Härtefall-Förderung plus EUR 500,00 Comeback-Bonus plus EUR 100,00 Zusatzbonus pro Betrachtungszeitraum).
  • Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Neugründungen bis 31.10.2020.
  • Anpassung bei Insolvenzen: Sanierungsverfahren gem. §§ 166 ff. IO sind anspruchsberechtigt im Härtefallfonds.
  • Kontoverbindungen in EU- oder EWR-Ländern sind möglich.
  • Für Anträge, die nach dem 15.04.2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss (z. B. keine Ruhendmeldung bei Gewerbebetrieben).
  • Für Anträge, die nach dem 15.04.2021 gestellt werden, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://news.wko.at/news/oesterreich/Haertefall-Fonds:-Was-ist-neu,-was-ist-zu-beachten-.html?_gl=1*ndo0pk*_ga*NTMzNjU2NDcwLjE1NzM3NDc4NTQ.*_ga_4YHGVSN5S4*MTYyMDMwODAxNS4xNC4xLjE2MjAzMDgwMzUuNDA.&_ga=2.114378255.984054985.1620109547-533656470.1573747854

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html?_gl=1*1ptzjbx*_ga*NTMzNjU2NDcwLjE1NzM3NDc4NTQ.*_ga_4YHGVSN5S4*MTYyMDMwODAxNS4xNC4xLjE2MjAzMDgwNDYuMjk.&_ga=2.114208271.984054985.1620109547-533656470.1573747854

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinie-phase2.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 07.05.2021

Artikel der Ausgabe Frühling 2021

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