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Informationen zum Steuerrecht

22.10.2021: Ökologisierung der NoVA – Erstreckung der Lieferfrist

Initiativantrag vom 14.10.2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das NoVA-Gesetz hinsichtlich Altbestandschutz von Kaufverträgen (Erstreckung der Lieferfrist der Übergangsregelung bis 01.05.2022) geändert werden soll. Lesen Sie mehr…

Anpassung der Übergangsregelung

Durch das verlautbarte Bundesgesetz (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I 2021/18) erfolgte eine Ökologisierung der NoVA. Nun soll die Übergangsregelung in § 15 Abs. 25 NoVA-Gesetz angepasst werden:

Auf Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 01.06.2021 abgeschlossen wurde und deren Lieferung nunmehr vor dem 01.05.2022 (bislang: 01.11.2021) erfolgt, kann die bis zum 30.06.2021 geltende Rechtslage angewendet werden.

Begründung im Initiativantrag

Aufgrund von akut bestehenden erheblichen Verzögerungen in den Lieferketten der Automobilindustrie, unter anderem bedingt durch die Corona-Krise und Engpässen bei der Halbleiterproduktion, können nämlich derzeit Fahrzeugbestellungsvorgänge nicht mit der erforderlichen zeitlichen Sicherheit geplant und abgewickelt werden. Wartezeiten für die Auslieferung von Fahrzeugen können sich dadurch über viele Monate erstrecken.

Zweck des § 15 Abs. 25 NoVA-Gesetz ist der grundsätzliche Altbestandschutz von Kaufverträgen, welche vor dem 01.06.2021 abgeschlossen wurden. Dies dient der Rechtssicherheit und einem möglichst reibungsfreien Übergang zur neuen Rechtslage.

Unter den akut bestehenden Umständen ist daher eine Erstreckung der Lieferfrist der Übergangsregelung erforderlich. Durch die unveränderte Voraussetzung eines Kaufvertragsabschlusses vor dem 01.06.2021 wird sichergestellt, dass die Anzahl der Kraftfahrzeuge, die in die Übergangsregelung fallen, durch die Verschiebung der Lieferfrist nicht vergrößert wird, sondern Rechtssicherheit für die bereits bestehenden Kaufverträge geschaffen wird.

ACHTUNG

Es handelt sich derzeit noch um einen Gesetzgebungsentwurf! Die Gesetzwerdung (also der Beschluss vom Nationalrat sowie die Bestätigung vom Bundesrat) als auch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes bleibt abzuwarten!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

LexisNexis-Verlag, Lexis 360 Rechtsnews, Newsletter vom 21.10.2021

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 22.10.2021

Artikel der Ausgabe Herbst 2021

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