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Informationen zum Steuerrecht

19.11.2021: Geschenke an Mitarbeiter

Das Jahr 2021 war und ist herausfordernd – mit diesen steuerfreien Geschenken können Sie Ihre Mitarbeiter überraschen. Lesen Sie mehr…

Gutscheine, Sachgeschenke

  • bis EUR 186,- pro Jahr
  • kein Bargeld
  • im Rahmen einer Betriebsveranstaltung (auch virtuell)
  • auch für Geburtstagsgeschenke möglich
  • auch eine Autobahnvignette und Goldmünzen möglich
  • Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien

Feiern, Betriebsausflug (z.B. auch virtuelle Weihnachtsfeier)

  • bis EUR 365,- pro Jahr
  • 2020 waren auch Gutscheine erlaubt. Ob das 2021 wieder möglich ist, bleibt abzuwarten!
  • Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien sowie Rz 80a Lohnsteuerrichtlinien

Jubiläumsgeschenk

Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge

Freie oder verbilligte Mahlzeiten

  • bis EUR 8,00 pro Arbeitstag Restaurantgutscheine (2021: Speisen können auch abgeholt oder geliefert werden)
  • bis EUR 2,00 pro Arbeitstag Lebensmittelgutscheine
  • unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz (z.B. Werksküche, Kantine oder bei Lieferung durch einen Dritten zum Verbrauch im Betrieb)
  • Weitere Infos: Rz 93 ff Lohnsteuerrichtlinien

Zuschuss Kinderbetreuungskosten

Jobticket

  • Öffi-Ticket zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Neu ab 01.07.2021: Jobticket kann auch vom Arbeitnehmer bezahlt werden
  • Weitere Infos: Rz 747 ff Lohnsteuerrichtlinien

Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge

Mitarbeiterrabatte

Mitarbeiterbeteiligung

Gruppenkriterium

Steuerfrei sind diese Geschenke nur dann, wenn sie an alle oder an eine bestimmte Gruppe (z.B. alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden.

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten oder wenn das Geschenk ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde (z.B. Gutscheine).

Corona-Bonus – leider nein

Der im Jahr 2020 steuerfreie Corona-Bonus ist 2021 leider nicht möglich.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

siehe jeweiligen Link je Absatz!

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 19.11.2021

Artikel der Ausgabe Herbst 2021

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