Informationen zum Steuerrecht
17.12.2021: Erleichterung für Meldung grenzüberschreitender Dienstleistungen („ADL-Meldungen“)
Erfreuliche Verwaltungsvereinfachung: Bis EUR 5 Mio. grenzüberschreitende Dienstleistungen genügt ab 2022 eine Jahresmeldung anstatt quartalsweiser Meldung bei der Statistik Austria. Lesen Sie mehr…
Bisherige Regelung
Bisher musste man bei Dienstleistungsexporten und Dienstleistungsimporten ab einem Schwellenwert von EUR 500.000,- quartalsweise eine Meldung grenzüberschreitender Dienstleistungen („ADL-Meldung“) an die Statistik Austria übermitteln.
Neuregelung ab 2022
Ab dem Berichtsjahr 2022 ist bei Schwellenwerten zwischen EUR 500.000,- bis EUR 4.999.999,- eine Jahresmeldung ausreichend.
Erst ab einem Schwellenwert von EUR 5.000.000,- sind Quartalsmeldungen erforderlich.
Die Statistik Austria wird die Unternehmen im März 2022 darüber informieren, ob eine Jahresmeldung ausreicht oder ob wie bisher eine Quartalsmeldung fällig wird.
Wenn Ihre Dienstleistungsexporte und -importe im Jahr 2022 den Schwellenwert von EUR 500.000,- nicht überschreiten, brauchen Sie keine Meldung grenzüberschreitender Dienstleistungen zu machen.
ACHTUNG: Sollte Ihr Unternehmen den Schwellenwert im Laufe des Kalenderjahres 2022 erreichen, entsteht ab diesem Zeitpunkt die Meldepflicht!
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.wko.at/service/zahlen-daten-fakten/zahlungsbilanzstatistik.html
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 17.12.2021
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