Informationen zum Steuerrecht
24.09.2021: Short Info – Der KFZ-Sachbezug in der Personalverrechnung
Kann Ihr Dienstnehmer(in) einen firmeneigenen PKW auch für Privatfahrten nutzen, so muss dafür in der Gehalts- bzw. Lohnabrechnung ein steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Sachbezug berücksichtigt werden. Lesen Sie mehr…
Voller Sachbezug
Nutzt Ihr Dienstnehmer(in) einen firmeneigenen PKW auch für Privatfahrten, so wird dafür in der Gehalts- bzw. Lohnabrechnung ein steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Sachbezug berücksichtigt. Dieser beträgt grundsätzlich 2 % der Anschaffungskosten – höchstens aber EUR 960,00 pro Monat.
Verminderter Sachbezug
Wenn der CO2-Emissionswert des firmeneigenen PKW bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet, so beträgt der Sachbezug 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des PKW – höchstens aber EUR 720,00 pro Monat.
Durch das 2020 eingeführte neue WLTP-Messverfahrens ist es zu einer Erhöhung der ermittelten CO2-Emissionswerte gekommen:
Halber Sachbezug
Bei nachweislicher Privatnutzung des firmeneigenen PKW von im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 Kilometer pro Monat kann der halbe Sachbezugswert in Höhe von 1 % bzw. 0,75 % der tatsächlichen Anschaffungskosten angesetzt werden – maximal EUR 480,00 pro Monat bzw. EUR 360,00 pro Monat.
Als Nachweis der privat gefahrenen Kilometer kommen außer einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch auch andere geeignete Beweismittel in Betracht. Zu diesen geeigneten Beweismitteln zählen u.a. Belege, Reisekostenabrechnungen für den Dienstgeber, aber auch Kursprogramme mit Kursbesuchsbestätigung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.
Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuches wird gesetzlich nicht konkretisiert. Aus der Judikatur und Verwaltungspraxis ist ableitbar, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch jedenfalls Reisetag (Datum), Reisedauer (Uhrzeit), Ausgangs- und Zielpunkt der Reise, Reisezweck, Anfangs- und Endkilometerstände und Anzahl der gefahrenen Kilometer festzuhalten hat. Es ist zudem zeitnah und in geschlossener (und daher händischer) Form zu führen. Alternativ sollten elektronische Systeme geprüft werden, die selbstverständlich dieselben Kriterien wie ein händisches Fahrtenbuch erfüllen müssen.
Tipp
Das Fahrtenbuch muss hinreichend Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf seine materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein. Mit der Anzahl der dienstlich zurückgelegten Kilometer steigt auch die Anforderungen an die Qualität der Aufzeichnungen. Bloße mittels Excel erzeugte Dateien, die nachträgliche Veränderungen ermöglichen, genügen diesen strengen Vorschriften nicht!
ACHTUNG
Gelingt der Nachweis der PKW-Privatnutzung nicht (bspw. durch ein ordnungsgemäßes und lückenloses Fahrtenbuch), so kommt es im Zuge der Gemeinsamen Prüfung Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) zur Nachverrechnung der Lohnabgaben und im schlimmsten Fall zu einem Finanzstrafverfahren, wobei an dieser Stelle angemerkt wird, dass Finanzstrafen entscheidenden Einfluss auf den Bezug von Förderungen (u.a. COVID-Förderungen) haben können.
Kein Sachbezug
Kein Sachbezugswert ist anzusetzen, wenn der Dienstgeber ein Privatnutzungsverbot des firmeneigenen PKW ausgesprochen hat. Der Dienstgeber hat aber für die Vermeidung eines Sachbezuges nachweislich mit geeigneten Mitteln für die Wirksamkeit des Privatnutzungsverbotes zu sorgen und dies auch nachweislich ausreichend und genau zu kontrollieren!
In Anlehnung an die Sachbezugswerte-Verordnung ist für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer ab dem Kalenderjahr 2016 ein Sachbezugswert von Null anzusetzen (bspw. Elektrofahrzeuge).
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
Linde-Verlag, PV-Info, PV-Info-Newsletter vom 21.09.2021
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 24.09.2021
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