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Informationen zum Steuerrecht

26.11.2021: Bundesregierung verlängert Wirtschaftshilfen

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der im folgenden Beitrag dargestellten Wirtschaftshilfen angekündigt, die an die Einhaltung der COVID-Bestimmungen gekoppelt sind. Bei Verstößen gegen die neuen Vorgaben droht Unternehmen nicht nur eine Verwaltungsstrafe: Wird eine solche verhängt (z.B. im Zusammenhang mit 2-G-Kontrollen), dann müssen auch Wirtschaftshilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden. Lesen Sie mehr…

Ausfallsbonus III

  • Mindestens 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 10% bis 40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
  • Maximaler Rahmen: EUR 2,3 Mio. (statt bisher EUR 1,8 Mio.)
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Deckelung des Ausfallsbonus III von EUR 80.000,- pro Monat (unter Anrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe für das jeweilige Monat – analog zu Ausfallsbonus II)
  • Möglichkeit zur Beantragung: ab 16. Dezember 2021 (beantragbar ab 16. Des Folgemonats bis Viertfolgemonat; z.B. Ausfallsbonus III für November 2021 ist ab 16.12.2021 bis 15.03.2022 beantragbar; usw.)

Verlustersatz III

  • mindestens 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019 (Achtung: beim Verlustersatz II – Juli bis Dezember 2021 – gilt ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 %)
  • Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
  • Maximaler Rahmen: EUR 12 Mio. (statt bisher EUR 10 Mio.)
  • Zeitraum: Jänner 2022 bis März 2022
  • Möglichkeit zur Beantragung: Anfang 2022 (Details noch offen)

Härtefallfonds

  • mindestens 40 % Umsatzrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
  • Ersatzrate: 80 % zuzüglich EUR 100,- des Nettoeinkommensentgangs
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Maximaler Betrag: EUR 2.000,-
  • Mindestbetrag: EUR 600,-

NPO-Fonds

  • Zeitraum: 4. Quartal 2021 und 1. Quartal 2022
  • Dotierung: EUR 125 Mio. zusätzlich

Künstler-SVS

  • Zeitraum: November 2021, Dezember 2021 sowie 1. Quartal 2022
  • Dotierung: Aufstockung von EUR 150 Mio. auf EUR 175 Mio.
  • Auszahlung weiterhin analog zu Härtefallfonds (EUR 600,-)
  • In Lockdown-Monaten stattdessen: EUR 1.000,-

KSVF (Künstlersozialversicherungs-Fonds)

  • Verlängerung: 1. Quartal 2022
  • Aufstockung/Dotierung von EUR 40 Mio. auf EUR 50 Mio.

Comeback-Zuschuss Film (Ausfallshaftung)

  • Verlängerung der Antragstellung bis 30.06.2022
  • Gültigkeit bis 31.12.2022

Corona-Kurzarbeit

  • Im Normalfall ermöglicht die Kurzarbeit eine Arbeitszeitreduktion auf 50 %, in Ausnahmefällen sogar darunter
  • In der derzeitigen Situation ermöglicht die Corona-Kurzarbeit eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall – bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 % bis 90 %
  • Diese Maßnahme ist jedenfalls bis Ende des Jahres aufrecht.
  • Antragstellung soll bis spätestens 2 Wochen ab Beginn der beabsichtigten Kurzarbeit möglich sein

ACHTUNG

Das geförderte Unternehmen muss sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe!

Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, z.B. im Zusammenhang mit 2-G-Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden!

Die gesetzlichen Regelungen sind abzuwarten.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://news.wko.at/news/oesterreich/Wirtschaftshilfen-verlaengert.html

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/November/neue-hilfen.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 26.11.2021

Artikel der Ausgabe Herbst 2021

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