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Informationen zum Steuerrecht

20.01.2023: Bekanntgabe der Homeoffice-Tage für 2022

Arbeitgeber(innen) müssen seit 2021 die Homeoffice-Tage ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Behörden melden. Dies hat mittels dem Jahreslohnzettel (Formular L16) zu erfolgen. Haben Sie die Homeoffice-Tage schon bekannt gegeben? Lesen Sie mehr…

Lohnkontenverordnung

Die Lohnkontenverordnung regelt, welche Informationen mit dem Jahreslohnzettel L16 an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Am 25. März 2021 wurde die Verordnung insofern geändert, als auch die Homeoffice-Tage der Belegschaft seit dem Jahr 2021 gemeldet werden müssen.

Hintergrund ist das neue Homeoffice-Pauschale in Höhe von 3 Euro pro Tag (max. EUR 300,- pro Jahr). Dieses kann entweder direkt als steuerfreier Kostenersatz ausbezahlt werden oder es reduziert die Steuerbasis in der Arbeitnehmerveranlagung.

Meldung

Die Meldung für 2022 hat elektronisch im Rahmen der L16-Übermittlung bis zum 28.02.2023 zu erfolgen! Adaptieren Sie deswegen Ihre Zeitaufzeichnungen um die Homeoffice-Tage, damit Sie ohne großen Aufwand die Anzahl der Tage kennen!

 

Wir ersuchen alsdann all jene Klienten, für welche wir die monatliche Lohnverrechnung erledigen, um rechtzeitige Bekanntgabe der Homeoffice-Tage ihrer Mitarbeiter(innen), damit wir für Sie termingerecht bis zum 28.02.2023 die Meldung für das Jahr 2022 mittels Formular L16 vornehmen können!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/home-office-pauschale.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 20.01.2023

 

Artikel der Ausgabe Winter 2022

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