Informationen zum Steuerrecht
24.02.2023: Bundesministerium für Finanzen – Abermalige Zinserhöhungen ab 8. Februar 2023
Der Basiszinssatz beträgt seit 21.12.2022: 1,88 % und wurde nun – aufgrund der letzten geldpolitischen Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) – ab 08.02.2023 auf 2,38 % angehoben. Mit Erlass des Bundesministerium für Finanzen (BMF) ergeben sich nun mit Wirkung vom 08.02.2023 folgende Zinssätze im Steuerrecht – lesen Sie mehr…
Neue Zinssätze ab 08.02.2023:
Zinssatz für Anspruchszinsen: (2 % über Basiszinssatz) 4,38 %
Beschwerdezinsen: (2 % über Basiszinssatz) 4,38 %
Umsatzsteuerzinsen (2 % über dem Basiszinssatz) 4,38 %
Stundungszinsen für Abgabenschuldigkeiten:
(bis 30.06.2024: 2 % über dem Basiszinssatz) 4,38 %
Aussetzungszinsen: (2 % über Basiszinssatz) 4,38 %
Verzugszinsen für die Ausgleichstaxe: (4 % über Basiszinssatz) 6,38 %
Zinsen für Forderungen aus Dienstverhältnissen: (9,2 % über Basiszinssatz) 11,58 %
Keine Zinssatzänderung bei:
Unternehmensgesetzbuch – Verzugszinssatz für Geldforderungen
zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften:
(9,2 % über Basiszinssatz) *) 11,08 %
Verzugszinssatz für rückständige Sozialversicherungsbeiträge
(4 % über dem Basiszinssatz am 31. 10. des Vorjahres; bis Ende 2023) **) 4,63 %
*) Im Unternehmensgesetzbuch wird eine Senkung/Erhöhung des Zinssatzes nur in Halbjahresschritten vorgenommen, wobei für das jeweilige Halbjahr der Basiszinssatz maßgebend ist, der am ersten Kalendertag dieses Halbjahres gilt; Basiszinssatz hat am 01.01.2023: 1,88 % betragen.
**) Der Verzugszinssatz für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt für das gesamte Jahr 2023 und wurde ab 01.01.2023 auf 4,63 % erhöht (da der Basiszinssatz am 31.10.2022: 0,63 % betragen hat).
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.oenb.at/Presse/20230202.html
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=8b7c5235-0074-4331-82fd-181949ee2a2b
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 24.02.2023
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