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27.01.2023: SVS-Gesundheitsbonus 2023

Eine Vorsorgeuntersuchung zahlt sich aus – im Rahmen der SVS-Gesundheitsaktion „Gemeinsam vorsorgen“ zahlt es sich jetzt doppelt aus. Lesen Sie mehr…

Präventionsanreize

Als Gesundheitsversicherung hat die SVS Prävention im Fokus. Daher werden von der SVS aktiv Anreize gesetzt und jene, die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen, auch „belohnt“. Etablierte Angebote wie das Vorsorgeprogramm Selbständig gesund, der SVS-Gesundheitshunderter oder der SVS-Sicherheitshunderter unterstreichen diesen Schwerpunkt.

In Fortführung dieser Tradition ist nun auch die mit 2023 startende Gesundheitsaktion von der SVS „Gemeinsam vorsorgen“ zu verstehen: Die SVS setzt damit einen weiteren Schwerpunkt, um ihre Versicherten speziell auf das Thema Vorsorge zu sensibilisieren. Mit „Gemeinsam vorsorgen“ möchte die SVS bewusst einen zusätzlichen Anreiz im Kalenderjahr 2023 setzen.

SVS-Gesundheitsaktion „Gemeinsam Vorsorgen“

Eine Vorsorgeuntersuchung zahlt sich aus – im Rahmen der SVS-Gesundheitsaktion „Gemeinsam Vorsorgen“ zahlt es sich jetzt doppelt aus:

  • Weil Sie mit der Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung über Ihren Gesundheitsstatus Bescheid wissen und Ihre gesundheitlichen Risikofaktoren rechtzeitig abklären können.
  • Weil die SVS Ihre Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung und Ihr damit gezeigtes Engagement und Ihre Eigenverantwortung 2023 in Form eines 100 Euro Gesundheitsbonus belohnen wird.

Wann geht`s los? Wie funktioniert`s?

Allen SVS-Versicherten, die im Jahr 2023 bei der SVS krankenversichert sind, werden im Rahmen der Gesundheitsaktion „Gemeinsam vorsorgen“ unter Berücksichtigung altersabhängiger medizinischer Empfehlungen zu Untersuchungsintervallen 2023 einmalig EUR 100,00 für die Absolvierung einer Vorsorgeuntersuchung zuerkannt:

Konkret wirkt die Maßnahme für Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige,

  • die am 01.01.2023 das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 eine Vorsorgeuntersuchung absolvieren,
  • sowie Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige, die am 01.01.2023 das 40. Lebensjahr bereits vollendet haben und im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 eine Vorsorgeuntersuchung absolvieren und
  • für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 eine Jugendlichenuntersuchung oder einen Gesundheits-Check Junior absolvieren.
  • Die Leistung kann pro Versicherten maximal einmal für sich selbst und einmal für jeden aus dem Versicherungsverhältnis anspruchsberechtigten Angehörigen in Anspruch genommen werden. Die Ausbezahlung erfolgt ab 2023 völlig unbürokratisch ohne Antragstellung von Amts wegen auf Basis der abgerechneten oder zur Kostenvergütung eingereichten Leistungen. Für all jene, welche die Vorsorgeuntersuchung bereit 2021/2022 absolviert haben, wird der Bonus von EUR 100,00 bereits im 1. Quartal 2023 angewiesen, allen anderen im Verlauf des Jahres 2023 nach Absolvierung der Vorsorgeuntersuchung und Abrechnung der Leistung durch die SVS.

Es handelt sich um eine steuerfreie Leistung: Der einmalige Gesundheitsbonus im Rahmen der Aktion „Gemeinsam vorsorgen“ von EUR 100,00 unterliegt weder der Einkommensteuer- noch der Umsatzsteuerpflicht.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.889183&portal=svsportal

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816755&portal=svsportal

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 27.01.2023

Artikel der Ausgabe Winter 2022

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