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Informationen zum Steuerrecht

23.12.2022: Österreichische Gesundheitskasse – Verzugszinsen ab 01.01.2023

Die Verzugszinsen von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) berechnen sich jeweils für ein Kalenderjahr aus dem Basiszinssatz zuzüglich 4 %. Dabei ist der Basiszinssatz für das nächste Kalenderjahr maßgebend, der am 31.10. eines Kalenderjahres gilt. Der Basiszinssatz hat am 31.10.2022: 0,63 % betragen. Für rückständige Beiträge werden daher von der ÖGK ab 01.01.2023 somit Verzugszinsen in der Höhe von 4,63 % in Rechnung gestellt. Lesen Sie mehr…

Wie entstehen die ÖGK-Verzugszinsen?

ÖGK-Verzugszinsen fallen an, wenn die Sozialversicherungsbeiträge nicht in der gesetzlichen Zahlungsfrist entrichtet werden. Von den rückständigen Beiträgen werden von der ÖGK Verzugszinsen berechnet.

Beiträge gelten als zeitgerecht entrichtet, wenn sie binnen 15 Tagen nach deren Fälligkeit auf einem Konto des zuständigen Krankenversicherungsträgers gutgebucht sind.

Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, den Karfreitag oder den 24. Dezember, so verlängert sich die Frist auf den folgenden Bankarbeitstag.

Tipp: Führen Sie auf den Einzahlungsbelegen die Beitragskontonummer an!

Respirofrist

Erfolgt die Einzahlung zwar verspätet, aber noch innerhalb von drei Tagen (Respirofrist) nach Ablauf der 15-Tage-Frist, bleibt dies seitens der ÖGK ohne Verspätungsfolgen.

Fällt einer dieser drei Respirotage auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, den Karfreitag oder den 24. Dezember, verlängert sich die Frist auf den folgenden Bankarbeitstag.

Werden die Beiträge auch unter Berücksichtigung der Respirofrist verspätet eingezahlt, fallen in der Regel ÖGK-Verzugszinsen ab dem 16. Tag an.

SEPA Lastschrift-Mandat

Verzögerungen auf dem Bankweg gehen zu Lasten der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers.

Sie können mittlerweile bei der ÖGK die Beitragszahlung via SEPA Lastschrift-Mandat nutzen: Die fälligen Sozialversicherungsbeiträge werden dadurch fristgerecht vom Bankkonto der bzw. des Zahlungspflichtigen durch die ÖGK abgebucht.

Hinweis: Sie können den Lastschrifteneinzug online im WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) mittels eines elektronischen Antrages erteilen.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.889690&portal=oegkdgportal

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 23.12.2022

Artikel der Ausgabe Winter 2022

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