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17.02.2023: ACHTUNG – AWS-Investitionsprämie: Hinweise zur letztmaligen Abrechnungsfrist!

Final Call für die AWS-Investitionsprämie: Inbetriebnahme und Bezahlung der letzten Investitionen bis 28.02.2023 bei Anträgen bis EUR 20 Mio. Investitionsvolumen – beachten Sie die Abrechnungsfrist hinsichtlich der AWS-Investitionsprämie von 3 Monaten! Lesen Sie mehr…

Grundlegende Informationen

Ausschließlich beantragte Investitionen, für welche bis spätestens 31. Mai 2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden, sind abrechenbar. Andernfalls besteht kein Anspruch auf die Förderung dieser Investition. Investitionen mit einem Investitionsvolumen von weniger als 20 Mio. Euro müssen bis längstens 28. Februar 2023 in Betrieb genommen und bezahlt werden, Investitionen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 20 Mio. Euro bis längstens 28. Februar 2025.

ACHTUNG – Fallfrist für Abrechnung

Bei positiver Förderungszusage sind Fördernehmer verpflichtet, spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung online via AWS-Fördermanager vorzulegen, um die Investitionsprämie auch tatsächlich zu erhalten.

Konkret bedeutet dies:

  • Inbetriebnahme und Bezahlung einer Investition im Juni 2021 oder früher:

Bitte beachten Sie, dass für die Einreichung der Abrechnung von Investitionen, die im Juni 2021 oder früher in Betrieb genommen sowie bezahlt wurden, die Deadline 30. September 2021 gegolten hat. Seit 1. Oktober 2021 ist die Einreichung einer solchen Abrechnung nicht mehr möglich!

 

  • Inbetriebnahme und Bezahlung einer Investition ab 1. Juli 2021:

Die Vorlage der Abrechnung via AWS-Fördermanager ist für diese Investitionen spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß der Förderungszusage zu fördernden Investitionen bei der AWS vorzulegen.

 

WICHTIG – BEACHTEN SIE:

Der letztmögliche Tag für die Inbetriebnahme und Bezahlung einer Investition (bis zu 20 Mio. Euro) ist der 28. Februar 2023! Das bedeutet aber auch, dass die diesbezügliche 3-Monats-Abrechnungsfrist NICHT am 31. Mai 2023, sondern taggenau am 28. Mai 2023 endet!

 

Hierbei gilt weiters unbedingt zu beachten, dass je Förderzusage nur eine Abrechnung möglich ist. Eine nachträgliche Nachbesserung oder Abänderung der abgerechneten Investitionen ist laut AWS-Richtlinie nicht möglich!

Unter der Rubrik „Alle Informationen rund um die ABRECHNUNG“ hat die AWS auf ihrer Homepage eine detaillierte Anleitung zur Abrechnung zur Verfügung gestellt sowie umfangreiche Erläuterungen zur Abrechnung von beantragten Investitionen in einem eigenen Fragenkatalog (FAQ) zusammengefasst.

Zusätzliche Bestätigung der Fördervoraussetzung

Weiters ist zu beachten, dass zusätzliche Bestätigungen über die Einhaltung der Richtlinienbestimmungen durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter vorgelegt werden müssen (z.B. Setzen der ersten Maßnahme, Inbetriebnahme und Bezahlung je Investition ab einem Zuschuss von EUR 12.000,00).

Bei Investitionen im Bereich der Ökologisierung, Gesundheit und Life-Sciences (14% Zuschuss) ist ab einem beantragten Zuschuss von EUR 12.000,00 zudem eine Bestätigung der Förderungsvoraussetzungen durch einen dazu befugten Dritten erforderlich. Im AWS-Fördermanager wird eine entsprechende Vorlage bereitgestellt.

Auf den Punkt gebracht

Die letzte Maßnahme (späterer Zeitpunkt aus Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition) muss zwingend bis 28.02.2023 abgeschlossen sein, um die Antragsvoraussetzungen einzuhalten. Zusätzlich hat eine Abrechnung binnen drei Monaten ab Abschluss der letzten Investition zu erfolgen. Wird die letzte Investition daher am 28.02.2023 in Betrieb genommen und bezahlt, endet die Abrechnungsfrist am 28.05.2023. Dieses Datum markiert daher jedenfalls das finale Abrechnungsdatum für alle Anträge mit einem Investitionsvolumen von bis zu EUR 20 Mio.

Sofern die letzten Investitionen bereits Ende 2022 abgeschlossen wurden, kann die Zeit bereits drängen und ist eine Abrechnung zeitnah vorzunehmen. Dahingehend empfehlen wir allen Förderwerbern einen kurzen Blick in die noch nicht abgeschlossenen Anträge und die potentiell geförderten Investitionen.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

Lindeverlag, SWK News (online) vom 15.02.2023

https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/investitionspraemie-abrechnung/

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/ab_20210528_aws-Investitionspraemie_FINAL.pdf

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Sonstiges/aws_Investitionspraemie_FAQ_v._24.01.2023_Clean.pdf

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 17.02.2023

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