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10.06.2022: Förderung für’s Reparieren statt Ausrangieren

Reparaturbonus bringt bis zu EUR 200,00 Förderung für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten. Lesen Sie mehr…

Reparaturbonus

Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu EUR 200,00 für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten sowie von bis zu EUR 30,00 für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Gefördert werden 50 % der Kosten inkl. Umsatzsteuer.

Vorgangsweise

Dazu muss vorab der Bon für die Reparatur bzw. für den Kostenvoranschlag beantragt und dem Partnerbetrieb übergeben werden. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung abgezogen.

Budgetmittel

Die Förderung hat mit 26. April 2022 gestartet. Bons können so lange beantragt werden wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2023. Insgesamt stehen EUR 60 Mio. zur Verfügung.

 

Quelle bzw. weiterführende Infos finden Sie unter:

https://www.reparaturbonus.at/

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 10.06.2022

Artikel der Ausgabe Frühling 2022