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Informationen zum Steuerrecht

08.04.2022: WKO-Härtefall-Fonds Phase 4: Sicherheitsnetz für Unternehmer – Antragsfrist endet am 02.05.2022!

Seit Freitag, 1. April 2022, ist die Einreichung auf Förderung aus der Phase 4 des WKO-Härtefall-Fonds für den fünften und letzten Betrachtungszeitraum (von 1. bis 31. März 2022) über das Antragsformular möglich. Die Antragstellung für alle Betrachtungszeiträume der Phase 4 des Härtefall-Fonds endet am Montag, 2. Mai 2022. Lesen Sie mehr …

Bitte stellen Sie Ihre Anträge auf WKO-Härtefallfonds daher so früh wie möglich und achten Sie besonders auf die korrekte Eingabe Ihrer Daten! Eine Korrektur Ihrer Angaben oder eine erneute Antragstellung kann nach dem 2. Mai 2022 nicht mehr durchgeführt werden!

Mit der Neuauflage des WKO-Härtefallfonds ging eine wesentliche Krisenunterstützung für Selbstständige in die Verlängerung: Für weitere fünf Betrachtungszeiträume - nämlich November 2021 und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 – ist die Antragstellung vom 01.12.2021 bis 02.05.2022 möglich. Bis zu diesem Tag ist auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein.

Anspruchsberechtigte erhalten für die Lockdown-Monate November 2021 und Dezember 2021 mindestens EUR 1.100,00, Anfang 2022 dann mindestens EUR 600,00. Das Umsatzminus muss im November 2021 und Dezember 2021 zumindest 30 %, Anfang 2022 dann 40 % im Vergleich zur Vorkrisenzeit (November 2019, Dezember 2019, Jänner 2020, Februar 2020 sowie März 2019) betragen.

Welche Unterlagen sind neben der Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen für die Beantragung notwendig?

Die Wirtschaftskammer wickelt die Förderungen für die Bundesregierung ab. Für die Antragstellung muss sich jeder Antragsteller mittels Handy-Signatur elektronisch identifizieren. Bitte halten Sie folgende Unterlagen für die Beantragung bereit: 

  • Ihre persönliche Handy-Signatur
  • Ihre persönliche Steuernummer
  • Ihre Sozialversicherungsnummer

Folgende Werte müssen Sie im Online-Formular angeben:

  • Erträge/Betriebseinnahmen (Waren-/Leistungserlöse) des Betrachtungszeitraums; vereinfacht ausgedrückt der „Umsatz“; das sind die Werte, die in den Kennzahlen 9040 und 9050 der Beilage E1a der Einkommensteuererklärung einzutragen sind. Bitte tragen Sie stets die Werte OHNE Umsatzsteuer ein, auch wenn Sie im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Werte mit Umsatzsteuer erfassen.
  • Wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 40 % (November 2021 und Dezember 2021: 30 %) gegenüber dem Vergleichszeitraum vorliegt: Erträge/Betriebseinnahmen (Waren-/Leistungserlöse, „Umsatz“) des Vergleichszeitraums.
  • Wenn die laufenden Kosten aufgrund von COVID-19 nicht mehr gedeckt werden können: Regelmäßig wiederkehrende betriebliche Kosten, Heimatwohnsitz, Familienstand.
  • Positives Nettoeinkommen aus steuerpflichtigen Nebeneinkünften (z.B. Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung oder unselbständiger Arbeit).
  • Auf Ihren Namen lautende Bankkontoverbindung aus einem EU-Land oder EWR-Land. Firmenkonten können akzeptiert werden, wenn im Wortlaut der Name des Antragstellers vorkommt.
  • Im jeweiligen Betrachtungszeitraum erhaltene Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19-Auswirkungen und/oder künftige der Höhe nach abschätzbare Versicherungsleistungen. 

Sind die Daten eingetragen, klicken Sie am Ende des Formulars auf „Einreichen“. 

Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail von der WKO. ACHTUNG: Das ist noch keine Zusage für die Förderung!

Auf der Bestätigungsseite der Online Antragstellung finden Sie Ihren Förderantrag als PDF, den Sie zu Ihrer eigenen Dokumentation abspeichern oder ausdrucken müssen!

Sobald die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung von der WKO und bei Erfüllen der Förderrichtlinien wird das Geld betreffend den WKO-Härtefallfonds auf Ihr Bankkonto überwiesen.

BEACHTEN Sie:

  • Insbesondere die FAQs zum WKO-Härtefallfonds – siehe Link untenstehend.
  • Nachdem im Rahmen der Antragstellung eidesstattliche Erklärungen abzugeben sind und zudem die Handysignatur erforderlich ist, ist es uns nicht möglich, die Anträge für Sie zu bearbeiten bzw. einzubringen.

 

Quelle bzw. weiterführende Infos finden Sie unter:

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 08.04.2022

Artikel der Ausgabe Frühling 2022

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