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Informationen zum Steuerrecht

06.05.2022: REMINDER – Vorsteuern 2021 aus Drittländern holen!

Wenn Sie 2021 beruflich in einem Nicht-EU-Staat unterwegs waren, können Sie bis 30. Juni 2022 die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen. Lesen Sie mehr…

Vorsteuerrückerstattung Drittländer bzw. EU

Innerhalb der EU haben Sie bis Ende September 2022 für den Rückerstattungsantrag Zeit, bei Drittländern muss der Antrag bis 30. Juni 2022 eingelangt sein. Das betrifft z.B. Länder wie die Schweiz oder Norwegen.

Bei Drittländern müssen Sie weiterhin einen Antrag in Papier stellen und die Originalbelege mitschicken – Kopie vorher nicht vergessen! Sie brauchen auch weiterhin eine Unternehmerbestätigung, die Ihnen Ihr Betriebsfinanzamt ausstellt. Wir unterstützen Sie gerne beim Antrag.

Die EU-Vorsteuerrückerstattung muss über FinanzOnline beantragt werden. Es brauchen nur betragsmäßig bestimmte Rechnungen via FinanzOnline mitgeschickt werden; diesbezüglich läuft die Frist bis 30. September 2022. Hierzu werden wir im August/September 2022 nochmals per Newsletter informieren.

Vorsteuerrückerstattung Vereinigtes Königreich (UK)

Da das Vereinigte Königreich nicht mehr bei der EU ist, muss auch hier ein Drittlands-Antrag gestellt werden. Allerdings weicht der Vergütungszeitraum vom Kalenderjahr ab. So ist der Antrag für den Vergütungszeitraum 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2022 zu stellen. Für die erste Jahreshälfte 2021 ist kein Antrag mehr möglich. Da auch die Abwicklung kompliziert ist, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem im Vereinigten Königreich ansässigen Steuerberater.

 

Quelle bzw. weiterführende Infos finden Sie unter:

https://www.wko.at/service/steuern/Erstattung_von_Vorsteuerbetraegen_in_einem_anderen_EU-Mitg.html

https://www.wko.at/service/steuern/erstattung-vorsteuerbetraege-anderer-eu-staat.html

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/brexit/steuern-brexit.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 06.05.2022

Artikel der Ausgabe Frühling 2022

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