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Informationen zum Steuerrecht

06.05.2022: Gewinne aus Bienenzucht (Imkerei) im Rahmen der landwirtschaftlichen Pauschalierung

In der Einkunftsart „Land- und Forstwirtschaft“ werden Erträge aus der Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Produkten mit Hilfe der Naturkräfte erfasst. Der land- und forstwirtschaftliche Einkommensbegriff ist dabei sehr weit auszulegen und umfasst gemäß § 50 Bewertungsgesetz auch Einkünfte aus der Bienenzucht. Die steuerliche Erfassung dieser Einkünfte im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs richtet sich dabei nach der Anzahl der Bienenvölker sowie der steuerlichen Ermittlungsvorschrift im Hauptbetrieb. Lesen Sie mehr…

Einnahmen aus Imkerei

Zu den Einnahmen aus Bienenzucht zählen die Erzeugung von Honig, Cremehonig, Blütenpollen, Propolis, Bienenwachs und Bienengift sowie der Verkauf von Met, Gelée Royale, Bienengift und allen anderen marktgängigen Erzeugnissen aus der Imkerei.

Versteuerung im Rahmen der Vollpauschalierung

Sofern der landwirtschaftliche Betrieb einen Gesamteinheitswert von maximal EUR 75.000,00 aufweist und die Umsätze weniger als EUR 400.000,00 betragen, kann der Gewinn mittels eines Durchschnittssatzes von 42 % vom maßgebenden Einheitswert ermittelt werden. Gewinne aus Bienenzucht werden bei vollpauschalierten Landwirten ebenfalls durch die Anwendung des Durchschnittssatzes von 42 % auf den Einheitswert der Bienenzucht ermittelt. Übersteigt die Anzahl der Bienenvölker dabei die Zahl von 50, so wird ein eigener Einheitswert festgesetzt, der im Rahmen der Vollpauschalierung zu berücksichtigen ist. Beträgt die Anzahl der Bienenvölker hingegen weniger als 50, so bleibt die Bienenzucht im Rahmen der Vollpauschalierung gänzlich außer Ansatz.

Versteuerung im Rahmen der Teilpauschalierung

Bei landwirtschaftlichen Betrieben, deren Umsatz kleiner als EUR 400.000,00 ist und deren Einheitswert EUR 130.000,00 nicht überschreitet, kann der Gewinn durch die Teilpauschalierung ermittelt werden. Dabei werden von den tatsächlichen Einnahmen pauschale Ausgaben in Höhe von 70 % der erzielten Einnahmen in Abzug gebracht. Bei teilpauschalierten Landwirten sind auch die Gewinne aus Bienenzucht, unabhängig von der Anzahl der Völker, durch eine pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben im Ausmaß von 70 % der Einnahmen zu ermitteln.

 

Quelle bzw. weiterführende Infos finden Sie unter:

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=23a0060d-ec3e-490d-999c-e3d46b0a436e

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 06.05.2022

 

Artikel der Ausgabe Frühling 2022

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