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15.04.2022: Antragsstart für neuen Langzeit-Kurzarbeits-Bonus

Personen, die während der Covid-19-Pandemie für einen langen Zeitraum in Kurzarbeit waren, haben unter gewissen Bedingungen Anspruch auf den Langzeit-Kurzarbeits-Bonus. Voraussetzung für die Antragstellung sind: Kurzarbeit im Dezember 2021, mindestens 10 Monate Kurzarbeit zwischen 1. März 2020 und 30. November 2021, sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage im Dezember 2021 maximal EUR 2.775,- sowie Handy-Signatur oder ID-Austria oder Bürgerkarte steht zur Verfügung. Die Antragstellung ist zunächst nur über einen authentifizierten elektronischen Weg möglich; zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich im Juni 2022) ist auch eine Antragstellung mit persönlicher Benachrichtigung per Post vorgesehen. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Nachträgliche Änderungen der Daten sind nicht möglich. Lesen Sie mehr…

Was ist der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus?

Der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus ist eine Unterstützung für Personen, die während der Covid-19-Pandemie für einen langen Zeitraum in Kurzarbeit waren und von dementsprechend hohen Einkommensverlusten betroffen waren.

Dies betrifft vor allem Beschäftigte in folgenden Branchen:

  • Gastronomie
  • Hotellerie
  • Luftfahrt
  • Sport und Freizeit
  • Kultureinrichtungen
  • etc.

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss von EUR 500,00 zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Pandemie.

ACHTUNG

Der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus (auch Langzeit-KUA-Bonus) ist nicht zu verwechseln mit dem namensähnlichen Kurzarbeitsbonus. Beim Kurzarbeitsbonus handelte es sich um eine einmalige Beihilfe, die im März 2021 von Betrieben beantragt werden konnte. Der Großteil dieser Beihilfe musste dabei vom Betrieb an die Beschäftigten in Kurzarbeit ausbezahlt werden. Die Gewährung des Kurzarbeitsbonus ist bereits abgelaufen.

Wer kann den Langzeit-Kurzarbeits-Bonus in Anspruch nehmen?

  • Beschäftigte, die sich von 1. März 2020 bis 30. November 2021 für mindestens 10 Monate UND im Dezember 2021 in Kurzarbeit befanden.
  • Ihre sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage im Dezember 2021 darf die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigen. Für das Jahr 2021 beträgt die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage EUR 5.550,00. Es sind also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anspruchsberechtigt, welche die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen und deren sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage im Dezember 2021 höchstens EUR 2.775,00 betrug.

Wie läuft die Beantragung?

  • Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes.
  • Die elektronische Antragstellung ist seit 11. April 2022 möglich.
  • Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch nicht alle Kurzarbeitsabrechnungen für den relevanten Zeitraum vor. In Einzelfällen kann deshalb eine Antragstellung förderfähiger Personen erst verzögert möglich sein.
  • Der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus kann bis längstens 31. Dezember 2022 beantragt werden.
  • Es handelt sich um eine personenbezogene Beihilfe. Das heißt, die Beantragung erfolgt durch die Dienstnehmerin/ den Dienstnehmer und nicht über den Betrieb. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, es ist keine stellvertretende Antragstellung möglich.

Wieso wird der Bonus nur dann zur Auszahlung gebracht, wenn man im Dezember 2021 in Kurzarbeit war?

Es wird angenommen, dass Beschäftigte, deren Dienstgeber während des Lockdowns im November 2021 und Dezember 2021 keine Kurzarbeit beantragen mussten, auch in den kommenden Monaten weniger oft in Kurzarbeit sein werden. Bei der Festlegung der Bestimmungen zum Langzeit-Kurzarbeits-Bonus waren die Sozialpartner, also auch die gesetzliche Interessensvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, maßgeblich eingebunden.

Unterstützung bei der Antragstellung und weitere Auskünfte

Telefonische Anfragen zum Langzeit-Kurzarbeits-Bonus werden unter der folgenden Hotline beantwortet:

Callcenter Hotline: +43 1 71123 884468

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bma.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ-Langzeit-Kurzarbeits-Bonus.html       

https://www.sichere-gastfreundschaft.at/#lp-pom-block-3093

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 15.04.2022

Artikel der Ausgabe Frühling 2022

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