Informationen zum Steuerrecht
06.05.2022: Bonus auf Krankenversicherung für Selbständige Niedrigverdiener
GSVG- oder BSVG-Krankenversicherte mit niedrigem Einkommen erhalten ab heuer eine Gutschrift ihrer Beiträge. Lesen Sie mehr…
Ursprünglich war diese Gutschrift auch für Arbeitnehmer und Pensionisten gedacht. Für diese Personengruppe wurde jedoch eine Entlastung über eine Erhöhung des Verkehrs- und des Pensionistenabsetzbetrages sowie der SV-Rückerstattung geschaffen. Da Selbständige und Bauern nicht in den Genuss dieser Steuerbegünstigungen kommen, wurde das Konzept einer Gutschrift der Beiträge in der Krankenversicherung umgesetzt.
Die Krankversicherung beträgt unverändert 6,8 % der Beitragsgrundlage, allerdings zahlt der Bund eine jährliche Gutschrift zwischen EUR 60,- und EUR 315,-. Voraussetzung ist, dass man zum 31. Mai des laufenden Kalenderjahres in der SVS pflicht- oder selbstversichert ist. Der Zuschuss hängt von der Beitragsgrundlage ab; diese darf aber EUR 2.900,- monatlich nicht übersteigen. Diese Voraussetzungen werden mit Stichtag 1. Juni geprüft; die Gutschrift erfolgt dann im dritten Quartal 2022.
Für Bauern gelten die gleichen Regeln, wobei der Stichtag für die Gutschrift der 15. Jänner ist. Die Auszahlung erfolgt dann bereits im zweiten Quartal, wobei die Voraussetzungen am 1. Juni überprüft werden.
Quelle bzw. weiterführende Infos finden Sie unter:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_12/BGBLA_2022_I_12.pdfsig
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 06.05.2022
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