Informationen zum Steuerrecht

BUAK-Baustellenmeldungen

Um eine Baustelle zu erfassen und leichter kontrollieren zu können, hat die BUAK gemeinsam mit der Arbeitsinspektion eine Baustellendatenbank zur Bekanntgabe von Baustellenmeldungen entwickelt. Lesen Sie mehr…

Nachfolgend angeführte Baustellenmeldungen sind bekannt zu geben:

  • Vorankündigungen gemäß § 6 Bauarbeitenkoordinationsgesetz,
  • Meldungen gemäß § 97 Abs. 1 und 4 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und § 3 Abs. 1 Bauarbeiterschutzverordnung,
  • Meldungen bei Arbeiten mit besonderen Gefahren nach § 97 Abs. 6 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und § 3 Abs. 5 Bauarbeiterschutzverordnung und
  • Meldungen von Asbestarbeiten gemäß § 97 Abs. 7 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und § 22 Abs. 1 Grenzwerteverordnung.

Ausführliche weitergehende Informationen zu den Baustellenmeldungen finden sich unter:

https://www.buak.at/cms/BUAK/BUAK_2.3.3/fuer-arbeitgeberinnen/meldungen/baustelle?d=Touch.

 

Information für BUAK-pflichtige Betriebe:

Für BUAK-pflichtige Betriebe ist keine gesonderte Anmeldung für die Baustellenmeldung erforderlich. Die Baustellenmeldung steht nach dem gewohnten Einloggen in das eBUAK-Portal unter https://portal.buak.at unter dem Reiter „Firmenportal“ zur Verfügung.

 

Schnittstelle zur Übermittlung von Baustellenmeldungen:

Um den meldepflichtigen Betrieben und Baufrauen/herren bei den elektronischen Baustellenmeldungen eine zusätzliche Arbeitsvereinfachung anzubieten, besteht ab sofort die Möglichkeit, die Meldungen in elektronischer Form über ein datensicheres WEB-Service direkt an die BUAK zu übermitteln.

Zur Implementierung in bestehende Software (bspw. BauKG, SiGe-Planerstellung, etc.) findet sich eine Schnittstellenbeschreibung im ZIP-Format zum Download ob der obig angeführten BUAK-Homepage. Diese komprimierte Datei beinhaltet die Schnittstellenbeschreibung im xml-Format sowie die zugehörigen Schemadateien und Informationen zur Datenübertragung via WEB-Service.

Mit der elektronischen Meldung ist gleichzeitig die Verpflichtung gegenüber Arbeitsinspektion und BUAK erfüllt.

Weiters hat die BUAK eine Hotline bei Fragen zu einer Meldung von Baustellen eingerichtet: die BUAK-Mitarbeiter stehen Ihnen unter +43 (0) 579579 5555 zur Verfügung.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 17.05.2019

Artikel der Ausgabe Frühling 2019