Informationen zum Steuerrecht
Eckpunkte der bevorstehenden Steuerreform
Mit Ministerratsvortrag von Anfang Mai 2019 zur „Entlastung Österreich“ hat die Regierung die Eckpunkte der geplanten Steuerreform präsentiert. Im Wesentlichen sind nachfolgende Maßnahmen geplant – detailliertere Informationen können dem Begutachtungsentwurf des Steuerreformgesetzes entnommen werden, welcher per 07.05.2019 veröffentlicht worden ist. Lesen Sie mehr…
Grundlegende Informationen zu den beabsichtigten Änderungen in den jeweiligen Steuergesetzen
Einkommensteuergesetz:
- Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen ab 2020
- Einführung einer Kleinunternehmerpauschalierung im Einkommensteuerrecht (60% oder 35% Pauschalbetrag vom Umsatz)
- Stufenweise Erhöhung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):
- Ab 2020: Erhöhung der GWG-Grenze von EUR 400,- auf EUR 800,-
- Ab 2021: Erhöhung der GWG-Grenze von EUR 800,- auf EUR 1.000,-
- Senkung des Einkommensteuertarifs in zwei Etappen:
- Ab 2021: Senkung des Eingangssteuersatz von 25% auf 20%
- Ab 2022: Senkung der Steuerstufen von 35% auf 30% und von 42% auf 40%
- Erhöhung des Werbekostenpauschales von EUR 132,- auf EUR 300,- ab 2022
- Steuerliche Begünstigung von Mitarbeitererfolgsbeteiligung
- Strukturelle Vereinfachungen durch Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes (EStG 2020) und Vereinfachung der Lohnverrechnung und der Gewinnermittlung
- Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für Lohnnebenkosten ab 2022
- Zusammenlegung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastung zu „Abzugsfähigen Privatausgaben“
- Ausweitung des Gewinnfreibetrages (Grundfreibetrag bis EUR 100.000) ab 2022
Umsatzsteuergesetz:
- Anhebung der Kleinunternehmergrenze von netto EUR 30.000,- auf netto EUR 35.000,- Jahresumsatz
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 10% für elektronische Bücher und Zeitungen ab 2020
- Vorsteuerabzug für Krafträder (z.B. E-Bikes, Elektrofahrräder, Motorfahrräder, Motorräder mit Beiwagen, Quads, und Selbstbalance-Roller mit ausschließlich elektrischem oder elektrohydraulischem Antrieb) mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm
- Neuregelung der Reihengeschäfte
Körperschaftsteuergesetz:
- Senkung des Körperschaftsteuertarifs in zwei Etappen:
- Ab 2022: Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 23%
- Ab 2023: Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 23% auf 21%
Bundesabgabenordnung/Sonstiges:
- Einführung einer Betriebsprüfung auf Antrag (bei Betriebsübertragung oder Betriebsaufgabe)
- Bündel an Detailmaßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung
- Ausweitung der Forschungsprämie (Ansatz des fiktiven Unternehmerlohns)
- Bündel an abgabenrechtlichen Detailmaßnahmen im Umweltbereich
- Ökologisierung der motorbezogenen Versicherungssteuer (In Zukunft soll für nach dem 29.02.2020 neu zugelassene PKW – neben der Leistung des Verbrennungsmotors (bzw. des Hubraums für Krafträder) – auch der CO2-Ausstoß des Kraftfahrzeuges im Steuersatz berücksichtigt werden.)
Zum Begutachtungsentwurf des Steuerreformgesetzes kommen Sie über folgenden link: https://www.bmf.gv.at/steuern/StRefG2019_2020.html
Selbstverständlich halten wir Sie über die bevorstehende Steuerreform auf dem Laufenden. Die Gesetzwerdung der geplanten Änderungen im Steuerrecht ist aber jedenfalls abzuwarten!
Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 10.05.2019
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