Informationen zum Steuerrecht
20.06.2024: WICHTIG – Energiekostenpauschale 2 für 2023 für Kleinunternehmen – jetzt beantragen!
Wie bei der Energiekostenpauschale für das Jahr 2022 soll nunmehr die Energiekostenpauschale von der Bundesregierung den Kleinst- und Kleinunternehmen, welche die Förderungsuntergrenze für den Energiekostenzuschuss des Austria Wirtschaftsservice (AWS) im Jahr 2023 nicht erreicht haben, bei der Bewältigung der hohen Energiekosten helfen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen EUR 167,50 und EUR 2.685,-, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Einreichung und Abwicklung erfolgt ganz einfach online und weitestgehend automatisiert über das Unternehmensserviceportal (USP). Lesen Sie mehr…
Voraussetzungen
Förderungsfähige Klein- und Kleinstunternehmen sind zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, deren Mindestjahresumsatz 2023 bei EUR 10.000,- und deren Höchstjahresumsatz 2023 bei EUR 400.000,- liegt, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind, konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs betreiben oder gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten betreiben.
Ausgenommen vom Antrag sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.
Berechnungsgrundlage (automatisch)
Die Energiekostenpauschale berücksichtigt folgende zwei Kriterien: Branche und Umsatz. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2023 berechnet, ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich.
Förderungszeitraum bzw. Förderungsabwicklung
Die Energiekostenpauschale ist rückwirkend für das Jahr 2023 beantragbar - Unternehmen können ab heute Donnerstag, 20. Juni 2024 einen Online-Selbst-Check durchführen: www.energiekostenpauschale.at.
ACHTUNG: Weiters können die ersten Anträge bereits ab heute Donnerstag, 20. Juni 2024, 12:00 Uhr, bis längstens 8. August 2024 (12:00 Uhr) via www.usp.gv.at gestellt werden. Die Daten werden im Anschluss automatisiert geprüft. Wenn das Ergebnis der automatisierten Prüfung positiv ausfällt, wird die Förderung kurz danach auf das im Antrag bekanntgegebene Bankkonto ausbezahlt. Das Ergebnis der Prüfung wird per E-Mail bestätigt.
Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur (ID Austria) und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.
Der Ablauf im Überblick
WICHTIG
Wir bitten um Verständnis, dass die Antragsstellung der Energiekostenpauschale via USP von Ihnen als Unternehmer durchgeführt werden muss, da keine Vertretungsmöglichkeit vorgesehen ist. Es sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich; die Antragstellung kann nur mittels der persönlichen Handysignatur (ID Austria) erfolgen. Bei etwaigen Rückfragen oder Unklarheiten stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.energiekostenpauschale.at/
https://www.energiekostenpauschale.at/informationsleitfaden/#/
Stand: 20.06.2024
Dieser Newsletter und eventuell darin enthaltene Fragenbeantwortungen stellen keine steuerliche Beratung dar und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen! Ziel dieses Newsletters ist es nicht, die erörterten Themen vollständig darzustellen! Die Aussagen sind oft generalisierend und erfassen nicht sämtliche Ausnahmen und Feinheiten. Trotz Bemühen um sorgfältige Ausarbeitung dieses Newsletters kann nicht ausgeschlossen werden, dass uns Fehler, Ungenauigkeiten oder Irrtümer unterlaufen sind. Jede Haftung der Illmer und Partner SteuerberatungsGmbH für allfällige Fehler in diesem Newsletter und für daraus resultierende Schäden wird ausgeschlossen! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
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