16.07.2025: WiEReG – Änderung bei Treuhandschaften
Nachfolgend möchten wir Sie über bevorstehende wichtige Änderungen im Bereich des WiEReG (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) im Zusammenhang mit Treuhandvereinbarungen informieren. Lesen sie mehr…
Grundsätzliche Informationen
Das Wirtschaftliche Eigentümer-Register wurde 2018 in Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie eingerichtet und erfasst juristische Personen mit Sitz im Inland (insbesondere OG, KG, AG, GmbH, FlexKap, Privatstiftungen, Vereine). Für ausländische Rechtsträger bestehen Meldepflichten nur in definierten Einzelfällen. Zu melden sind die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle Rechtsträger stehen. Es bestehen jedoch umfangreiche Befreiungsbestimmungen (insbesondere wenn alle Gesellschafter ausschließlich natürliche Personen sind).
Bisherige Meldepflichten
Bisher sind Treuhandschaften (sogenannte Nominee-Vereinbarungen) nur zu melden, sofern diese für die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentums relevant sind bzw. wirtschaftliches Eigentum vermitteln.
Wirtschaftliches Eigentum wird in der Regel bei direkter Beteiligung ab einem Anteil an Aktien bzw. Stimmrechten von mehr als 25% sowie bei indirekter Beteiligung bei mehr als 25% verbunden mit mehr als 50% Beteiligung am obersten Rechtsträger begründet.
Ausnahmen bestehen bereits bisher, wenn Kontrolle über einen Rechtsträger auf andere Weise, z.B. mittels Treuhandschaften oder Stimmbindungsverträgen, hergestellt wird.
Neuerung ab 30.09.2025
Nach dem 30.09.2025 werden nun alle Treuhandschaften nach dem WiEReG meldepflichtig – das Vorliegen von Treuhandschaftsverhältnissen schließt Meldebefreiungen künftig aus.
In vielen Fällen werden sich bei Treuhandschaften daher demnächst erstmalige Meldepflichten (und in weiterer Folge jährliche Verpflichtungen zur Überprüfung bzw. Bestätigung der Meldung) ergeben.
Auch der Katalog der Strafbestimmungen wird um Meldeverstöße im Bereich der Treuhandschaften ausgeweitet (bis zu EUR 200.000,00 bei vorsätzlicher Begehung).
WICHTIG
Wir möchten Sie bitten, uns über das Bestehen von Treuhandschaftsverhältnissen sowie über Änderungen bei Treuhandschaftsverhältnissen stets umgehend zu informieren, damit es zu keinen Meldeversäumnissen kommt.
Sollten Sie Fragen zu den jüngsten Änderungen oder zum WiEReG allgemein haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.bmf.gv.at/services/wiereg/wiereg-register.html
Stand: 16.07.2025
Dieser Newsletter und eventuell darin enthaltene Fragenbeantwortungen stellen keine steuerliche Beratung dar und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen! Ziel dieses Newsletters ist es nicht, die erörterten Themen vollständig darzustellen! Die Aussagen sind oft generalisierend und erfassen nicht sämtliche Ausnahmen und Feinheiten. Trotz Bemühen um sorgfältige Ausarbeitung dieses Newsletters kann nicht ausgeschlossen werden, dass uns Fehler, Ungenauigkeiten oder Irrtümer unterlaufen sind. Jede Haftung der IHP Steuerberatungs GmbH & Co KG für allfällige Fehler in diesem Newsletter und für daraus resultierende Schäden wird ausgeschlossen! Ihr Team der Steuerberatung Illmer Hofer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
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