Informationen zum Steuerrecht
Information des Finanzamt – neuer IBAN!
Das Bundesministerium für Finanzen hat in einer Aussendung angekündigt, dass auf falsche IBAN (Bankleitzahl: 60000) angewiesene Einzahlungen ab Juli 2019 rückgewiesen werden!
Im Jahre 2013 wurde nämlich der Republik Österreich für den Kontenkreis 5.xxx.xxx (Bundeskonten) die neue Bankleitzahl 01000 und der BIC: BUNDATWW zugewiesen.
Aktuelle Erhebungen durch die Finanz haben ergeben, dass noch immer eine nicht unerhebliche Anzahl von Überweisungen zu Gunsten von 5.xxx.xxx-Konten mit alter IBAN: ATxx 6000 0000 05xx xxxx (alter BIC: OPSKATWW) durchgeführt werden.
Bis dato hat die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen (korrekten) neuen Konto IBAN: ATxx 0100 0000 05xx xxxx (neuer BIC: BUNDATWW) gutgeschrieben.
In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Finanzen nun begonnen, der BAWAG P.S.K. stufenweise den Auftrag zu erteilen, die mit alter IBAN: ATxx 6000 0000 05xx xxxx (BIC: OPSKATWW) beauftragten Überweisungen nicht mehr anzunehmen, sondern den Auftraggebern (Zahlungspflichtigen) mit dem Hinweis auf eine falsche IBAN zurückzuleiten. Von dieser Maßnahme werden auch die Finanzamtskonten ab Anfang Juli 2019 betroffen sein!
Deswegen unser Praxistipp für Sie: Kontrollieren Sie unbedingt vorhandene Überweisungsvorlagen an das Finanzamt in Ihrem Onlinebanking- oder ELBA-System, ob auch tatsächlich der neue IBAN: ATxx 0100 0000 05xx xxxx und der neue BIC: BUNDATWW hinterlegt sind, um unnötigen Zahlungsrückweisungen (und damit verbundenen Säumniszuschlägen bzw. Mahnspesen) vorzubeugen!
Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 24.05.2019
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