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Informationen zum Steuerrecht

14.10.2022: Erste Informationen zum Investitionsfreibetrag bei Kraftfahrzeugen

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zum Investitionsfreibetrag (IFB), welcher ab 01.01.2023 geltend gemacht werden kann, erste Informationen hinsichtlich Kraftfahrzeugen veröffentlicht. Lesen Sie mehr…

1. Gilt der Kaufvertrag oder die Zulassung?

Für die Anschaffung ist gemäß den Einkommensteuerrichtlinien (Rz 2166 EStR) der Zeitpunkt der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht maßgeblich, in der Regel wird es sich um die Übergabe des Fahrzeugs handeln.

2. Kommen Vorführfahrzeuge auch in den Genuss des Freibetrages?

Hier spricht vieles dafür, die Sichtweise, die auch für den Gewinnfreibetrag maßgeblich ist, auch für Zwecke des Investitionsfreibetrags anzuwenden; nach den Einkommensteuerrichtlinien (Rz 3705 EStR) handelt es sich bei Vorführfahrzeugen um Gebrauchtfahrzeuge.

3. Ist auch Leasing begünstigt?

Zum Leasing wird auf die in den Einkommensteuerrichtlinien (Rz 135 ff EStR) geltenden Grundsätze verweisen. Den Investitionsfreibetrag wird – wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind – der jeweilige wirtschaftliche Eigentümer geltend machen können.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Einkommensteuer/IFB-bei-KFZ.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 14.10.2022

Artikel der Ausgabe Herbst 2022

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