Informationen zum Steuerrecht
07.10.2022: Neue SV-Werte ab 2023
Geringfügig Beschäftigte
können ab 01.01.2023 pro Monat EUR 500,91 verdienen.
Höchstbeitragsgrundlage: EUR 81.900,00 pro Jahr
Ab EUR 5.850,00 pro Monat (14x) bzw. bei freien Dienstnehmern ohne Sonderzahlung EUR 6.825,00 (12x) entfallen die Sozialversicherungsbeiträge.
Niedrigverdiener
zahlen keine oder niedrigere Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
Bruttobezug in EUR |
Arbeitslosenversicherung |
bis 1.885,00 |
0 % |
über 1.885,00 bis 2.056,00 |
1 % |
über 2.056,00 bis 2.228,00 |
2 % |
über 2.228,00 |
3 % |
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.887636&portal=oegkdgportal
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 07.10.2022
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