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21.10.2022: Öffi-Ticket und Fahrtkosten – Beantwortung von Fragen durch die ÖGK

Die ÖGK erreichen oft Anfragen zur steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung des Öffi-Tickets und zum Fahrtkostenzuschuss. Die Antworten von der ÖGK auf die häufigsten Fragen finden Sie im folgenden Beitrag. Lesen Sie mehr…

Übertragbares Öffi-Ticket

Frage:

Eine Dienstgeberin stellt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine auf eine andere Person übertragbare Jahreskarte für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Verfügung. Sind diese Jahreskarten steuer- und beitragsfrei?

Antwort von der ÖGK:

Erwirbt eine Dienstgeberin bzw. ein Dienstgeber Öffi-Tickets auf eigene Rechnung und stellt diese den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung, sind diese Tickets steuer- und beitragsfrei.

Ebenso ist die gänzliche oder teilweise Kostenübernahme durch die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber für diese Tickets steuer- und beitragsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass die Öffi-Tickets zumindest am Wohn- oder Arbeitsort und für einen längeren Zeitraum gültig sind. Einzelfahrscheine und Tageskarten sind daher ausgenommen.

Die Öffi-Tickets können für die Steuer- und Beitragsfreiheit auch auf andere Personen übertragbar sein. Wenn allerdings Zusatzkosten dafür anfallen, dass die Tickets übertragbar sind, dann sind diese Mehrkosten steuer- und beitragspflichtig.

Öffi-Ticket bei Austritt

Frage:

Ein Dienstgeber ersetzt einem Dienstnehmer die Kosten einer Jahreskarte für ein öffentliches Verkehrsmittel. Die Jahreskarte ist vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 gültig. Das Dienstverhältnis wird einvernehmlich am 31.01.2023 beendet. Der Dienstnehmer kann das Öffi-Ticket nach dem Ende des Dienstverhältnisses behalten und weiterhin bis 30.09.2023 benutzen. Wie ist diese Weiternutzung des Tickets steuer- und beitragsrechtlich zu beurteilen?

Antwort von der ÖGK:

Die übernommenen Kosten für das Öffi-Ticket sind, wenn dieses Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort und für einen längeren Zeitraum gültig ist, beitragsfrei. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Gültigkeitsdauer des Tickets über die Dauer des Dienstverhältnisses hinausgeht. Es ist keine Aufrollung für die noch nicht verbrauchten Zeiträume vorzunehmen.

Lohnsteuerrechtlich ist jedoch der anteilige Kostenersatz - entsprechend dem weiteren Gültigkeitszeitraum - nach dem Ende des Dienstverhältnisses als Vorteil aus dem Dienstverhältnis im Beendigungsmonat zu versteuern.

Fahrtkostenzuschuss

Frage:

Ein Dienstgeber bezahlt seiner Dienstnehmerin über die Gehaltsabrechnung einen Fahrtkostenzuschuss in der Höhe einer Monatskarte eines öffentlichen Verkehrsmittels. Die Dienstnehmerin kauft jedoch keine Monatskarte, sondern fährt mit dem eigenen PKW zur Arbeit. Ist dieser Zuschuss steuer- und beitragsfrei, obwohl die Dienstnehmerin nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit fährt?

Antwort von der ÖGK:

Fahrtkostenzuschüsse in Höhe der fiktiven Kosten eines Massenbeförderungsmittels sind für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit ist unabhängig davon, ob die Dienstnehmerin tatsächlich ein Massenbeförderungsmittel benutzt oder mit dem eigenen PKW zur Arbeit fährt.

Ist der Fahrtkostenzuschuss höher als die Kosten eines Tickets des günstigsten in Betracht kommenden Massenbeförderungsmittels, ist der übersteigende Betrag beitragspflichtig.

Lohnsteuerrechtlich unterliegen Kostenzuschüsse für Fahrten mit dem eigenen PKW zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Lohnsteuerpflicht.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.851584&portal=oegkdgportal

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.770963&version=1664369705

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 21.10.2022

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